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Gebührenlimits beim Altersvorsorgedepot: Was ist rechtlich gedeckelt?

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S.Weber82
Beiträge: 36
Themenstarter
(@s-weber82)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#52]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich jetzt seit gut zwei Jahren intensiv mit der Riester-Reform und dem neuen Altersvorsorgedepot 2027. Dabei bin ich auf eine Frage gestoßen, die ich in den bisherigen Diskussionen noch nicht befriedigend beantwortet sehe:

Gibt es beim Gefördertes Altersvorsorgedepot 2027 eigentlich verbindliche Obergrenzen für die Gebührenstruktur der Anbieter? Bei Riester gab es ja bestimmte Vorgaben, wie viel die Versicherer maximal abziehen durften. Ich versuche gerade verschiedene Standarddepot-Optionen zu testen und dabei fällt mir auf, dass die Gebührenmodelle teilweise sehr unterschiedlich sind.

Wenn ein Anbieter zum Beispiel 0,8 % Verwaltungsgebühr plus 0,3 % Depotgebühr verlangt – ist das dann noch im Rahmen? Gibt es da regulatorische Grenzen, oder können die Anbieter da selbst festlegen, was sie wollen? Und wie wirkt sich das tatsächlich auf die Effektivkosten aus, wenn ich die staatliche Förderung einrechne?

Wäre dankbar für konkrete Infos oder Erfahrungswerte von euch.


1 Antwort
Sabine B.
Beiträge: 29
(@s-brinkmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Hallo S.Weber82, das ist eine wichtige Frage, besonders wenn man nach einer Pause wieder einsteigen möchte. Meines Wissens gibt es beim neuen Altersvorsorgedepot 2027 tatsächlich Regelungen – allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, wie restriktiv diese sind. Für meine Situation interessiert mich vor allem, ob die ZfA bei unterbrochenen Ansprüchen eine Rolle spielt oder ob die Gebührensituation das auffangen kann. Vielleicht sollte man da direkt bei den geplanten Anbietern nachfragen, wie transparent sie das kommunizieren.


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