Hallo zusammen,
ic habe mich in den letzten Wochen intensiv mit den Rahmenbedingungen des Geförderten Altersvorsorgedepots auseinandergesetzt und bin auf eine Frage gestoßen, die mich nicht loslässt: Das Altersvorsorgereformgesetz schreibt vor, dass Anbieter maximale Kosten berechnen dürfen – aber wie wird das eigentlich durchgesetzt und kontrolliert?
Ich habe gelesen, dass es Obergrenzen für Verwaltungsgebühren und Kostenquoten geben soll, aber nirgendwo finde ich konkrete Zahlen oder Informationen darüber, welche Stelle das überwacht. Ist das die BaFin? Die Zentrale Zulagenstelle? Oder die Verbraucherzentralen?
Und noch wichtiger: Wenn ein Anbieter diese Grenzen überschreitet – was passiert dann? Gibt es Sanktionen? Können Sparer Beiträge zurückfordern?
Mich interessiert besonders, wie ich als Sparer vor dem Start 2027 überprüfen kann, ob ein Angebot wirklich innerhalb der erlaubten Kostengrenzen liegt. Worauf muss ich konkret achten, wenn ich verschiedene Anbieter vergleiche?
Danke für eure Erfahrungen und Infos!
Sehr gute Beobachtung. Die Costumer Journey bei der ZfA-Antragstellung wird 2027 zeigen, wie die Kontrolle praktiziert wird. Die Anbieter müssen ihre Gebührensätze der Stelle zur Verfügung stellen – ob diese dann wirklich geprüft werden oder ob es nur eine formale Notiz ist, werden wir sehen. Ich würde empfehlen, die Gebühreninformationen schriftlich zu fordern und zu dokumentieren.
Bekommst du die kompletten Gebühreninfos vom Anbieter schriftlich, Thomas?
Seh ich kritisch. Bisher höre ich überall nur vage Versprechen von "niedrigeren Gebühren" beim AVD, aber wenn man dann konkrete Zahlen verlangt von Anbietern, wird's plötzlich kompliziert. Ich glaube, die Kontrolle wird nicht stringent sein – und die Anbieter wissen das. Mein Rat: Vergleich nicht nur die beworbenen Gebühren, sondern rechne dir konkret durch, was ein ETF-Depot nach Steuern und Förderung wirklich kostet über 40 Jahre. Da sieht man schnell, was Sache ist.