Hallo zusammen, ich bin als Freiberufler tätig und verdiene nicht kontinuierlich – manche Monate gut, manche schwach. Jetzt lese ich überall vom Altersvorsorgedepot 2027 und der Grundzulage von 50 Cent pro Euro. Meine Frage: Gilt die Förderung eigentlich auch für Selbständige wie mich, oder ist das wirklich nur für Angestellte gedacht?
Ich habe zwei Kinder und werde in absehbarer Zeit wahrscheinlich nie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – zumindest nicht freiwillig. Kann ich dann überhaupt das Depot nutzen und die Kinderzulage abholen? Und wenn ja: Wie wird das mit meinem schwankenden Einkommen berechnet? Soll ich eine Mindestvergütung feststellen?
Zudem interessiert mich die nachgelagerte Besteuerung: Wenn ich jetzt Gewinne reinvestiere und im Alter alles versteuere, spart mir das wirklich Steuern – oder ist das nur mit stabilem Angestellteneinkommen sinnvoll?
Danke schon mal für eure Erfahrungen und Tipps!
Guter Punkt, Markus. Das Altersvorsorgedepot ist tatsächlich auch für Selbständige gedacht – keine Frage. Wichtig ist nur: Du brauchst entweder eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Erwerbstätigenversicherung, um überhaupt berechtigt zu sein. Ohne die geht nichts.
Zum schwankenden Einkommen: Du kannst im Prinzip flexibel einzahlen, wie es gerade passt. Die Grundzulage wird anteilig berechnet – das heißt: Weniger Beitrag = weniger Zulage. Mit zwei Kindern holst du dir aber ordentlich Kinderzulage, da lohnt sich der Aufwand allemal. Zum Thema nachgelagerte Besteuerung: Auch bei dir relevant – je weniger du im Rentenalter verdienst, desto besser. Hast du dich schon bei den technischen Anforderungen für den Antrag informiert?
Freiberufler hier, ich bin seid 2027 im Depot unterwegs. Ehrlich gesagt: Mit zwei Kindern greift du gut in die Kinderzulage rein, das ist dein Gewinn. Steuersparnis kommt dann obendrauf. Die Grundzulage bei schwankendem Einkommen ist tatsächlich nervig zu rechnen, aber machbar. Würde dir empfehlen, ne Jahresplanung zu machen und dann regelmäßig einzahlen statt wild durcheinander.
Markus, sehr wichtige Frage. Ja, Selbständige sind grundsätzlich berechtigt – aber die Regeln sind hier tatsächlich etwas kniffliger. Das Wichtigste: Du brauchst eine Form der Basisabsicherung, sonst greift die Förderung nicht. Beim schwankenden Einkommen würde ich die Beiträge über die ganze Jahresspanne planen – manche zahlen mehr in guten Monaten, weniger in schlechten. So optimierst du die Zulagequote automatisch mit.
Zum Steuervorteil: Der lohnt sich bei dir sogar besonders, wenn die Einnahmen variabel sind. Du kannst gezielt einzahlen und im Alter von niedrigerem Grenzsteuersatz profitieren. Welcher Anbieter interessiert dich denn? Die unterscheiden sich bei den Gebühren erheblich.