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Kinderzulage 2027: Wer genau zählt als förderberechtigte Person?

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Markus B.
Beiträge: 27
Themenstarter
(@zweifler_1978)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#298]

Hallo zusammen,

ich bin dabei, die Details der Kinderzulage im neuen Altersvorsorgedepot 2027 zu durchleuchten – und muss ehrlich sagen: Die bisherigen Erklärungen sind mir noch zu vage. Ich habe drei Kinder und möchte wissen, unter welchen konkreten Bedingungen wir die Zulage tatsächlich erhalten.

Meine Fragen:

1. Gilt die Kinderzulage auch für Stiefkinder, die nicht bei mir im Haushalt leben?
2. Gibt es eine Einkommensgrenze, ab der ich als Elternteil ausgeschlossen bin?
3. Muss ich selbst Eigenbeiträge einzahlen, um die Zulage für meine Kinder zu bekommen – oder kann ich nur für die Kinder sparen?
4. Was ist mit dem Kindergeldanspruch – ist der gekoppelt an die Förderung?

Ich kenne das von Riester – da steckten die Tücken wirklich im Kleingedruckten. Bevor ich 2027 Verträge abschließe, möchte ich 100%ig verstehen, wie die Zulage funktioniert. Könnte bitte jemand mit Detailwissen das klar erklären?


3 Antworten
Depot-Pro28
Beiträge: 60
(@depot-pro28)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Die Tücke sitzt tatsächlich in den Kleinigkeiten. Was ich dir mitgeben kann: Die Grundzulage von 50 Cent pro Euro ist unabhängig von der Kinderzulage. Die Kinderzulage selbst läuft über eine separate Berechtigung. Ob es Einkommensgrenzen gibt, ist noch nicht abschließend geklärt – aber die Chancen stehen gut, dass es KEINE harten Grenzen gibt wie bei Riester, sondern eher eine Rückforderungspflicht bei bestimmten Einkünften.

Mein Rat: Dokumentiere jetzt schon alle relevanten Daten zu deinen Kindern. 2026 werden die Antragsformulare da sein, und dann brauchst du schnell Klarheit.


Antwort
Laura K.
Beiträge: 29
(@laurak89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Zu deinen Punkten 2 und 3: Es wird KEIN Test der Einkünfte geben wie bei Riester. Das ist ein Hauptunterschied. Alle Arbeitnehmer und Beamten sind förderberechtigte Personen. Der Mindesteigenbeitrag ist tatsächlich eine Hürde – man kann nicht nur für die Kinder sparen ohne selbst einzuzahlen. Das ist systemisch: Die Grundzulage soll auch selbst eingezahlte Beiträge honorieren.

Zu Stiefkindern: Hier vermute ich, dass es auf das formale Sorgerecht ankommt. Wie ich hier mal ausgeführt habe, sollte man Altverträge auch strategisch nutzen – und das gilt umso mehr, wenn unklar ist, wie viel Förderung man 2027 kriegt. Mein Tipp: Frag 2026 die zuständige Behörde oder deinen Steuerberater konkret nach Stiefkindern. Das AltZertG wird bis dahin finalisiert sein.


Antwort
Andreas-Richter
Beiträge: 28
(@andreas-richter)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Mich interessiert das auch stark, weil ich bald ein zweites Kind bekomme. Was ich bisher verstanden habe: Die Förderung läuft über das Kind selbst – nicht über die Eltern. Das heißt, theoretisch könnte jedes Kind ein eigenes Depot haben und die Zulage erhalten. Aber ob es dann auch sinnvoll ist, mehrere Depots zu eröffnen oder ob es ein Familien-Depot gibt, steht noch in den Sternen.


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