Kinderzulage im AVD...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kinderzulage im AVD 2027: Wie wird die beitragsproportional berechnet?

4 Beiträge
4 Benutzer
3 Reactions
36 Ansichten
Marco K.
Beiträge: 32
Themenstarter
(@marco89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#294]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade systematisch mit den Förderdetails zum neuen Altersvorsorgedepot und bin auf eine Frage gestoßen, die ich in den bisherigen Threads noch nicht präzise beantwortet sehe: Wie genau funktioniert die Berechnung der Kinderzulage im AVD 2027, wenn sie beitragsproportional erfolgt?

Meine konkrete Situation: Ich plane, ab Januar 2027 monatlich einzuzahlen und habe zwei Kinder. Wird die Kinderzulage automatisch auf mein Depot übertragen, oder muss ich das separat beantragen? Und – das ist für meine Kostenanalyse relevant – wie interagiert das mit den Effektivkosten verschiedener Anbieter? Wenn die Zulage beitragsproportional ist, müsste das ja bedeuten, dass die tatsächliche Förderquote vom gewählten Anbieter und dessen Gebührenstruktur abhängt.

Hat jemand hier bereits konkrete Informationen von den geplanten Anbietern bekommen, wie die Kinderzulage technisch abgewickelt wird? Mich interessiert auch: Wird das automatisiert oder müssen Eltern Nachweise einreichen?

Danke für Input!


3 Antworten
Tobias B.
Beiträge: 23
(@t-brinkmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Guter Thread. Für meine Situation als Berufseeinsteiger mit Kind ist die Kinderzulage plus Berufseinsteigerbonus der große Hebel. Aber wie Marco richtig fragt – wenn die Zulage beitragsproportional läuft, muss man natürlich unterscheiden zwischen Brutto- und Netto-Fördereffekt. Mein Plan: Ich starte mit einem günstigen ETF-Anbieter (irgendwo unter 0,3% p.a.) und fahre die maximale Beitragssumme, die den vollen Bonuseffekt triggert. Dann macht die Mitnahme der Kinderzulage auch wirklich Sinn. Ich hab dazu neulich einen ähnlichen Vergleich gemacht – da wird deutlich, wie wichtig die Kostenstruktur ist.


Antwort
Sarah K.
Beiträge: 48
(@vorsorgeneuling)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich hab mich da auch schon festgebissen. Wenn ich die bisherigen Entwürfe zum AltZertG richtig lese, dann erfolgt die Berechnung über eine Sollverzinsung und einen Grundzulagesatz, der dann auf deine einzahlte Summe angewendet wird. Bei Kindern addieren sich die Kinderzulagen für jedes Kind. Das Problem: Bislang ist nicht vollständig klar, ob die Zulage automatisch distribuiert wird oder ob du als Sparer proaktiv Unterlagen einreichen musst. Bei meiner Analyse der bisherigen Kostentransparenzmitteilungen wird das meiner Meinung nach zu vage gelassen.


Antwort
Max K.
Beiträge: 34
(@techmax_89)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Gute Frage – das ist genau der Punkt, wo die meisten Anbieter-Vergleiche vorbeizielen. Ich habe gerade mit mehreren Plattformen gesprochen, die ab Herbst 2026 Testaccounts anbieten. Die Kinderzulage wird tatsächlich beitragsproportional berechnet, läuft aber über die zentrale Förderinfrastruktur, nicht direkt beim Anbieter. Das heißt: Du zahlst deine Beiträge ein, die Zulage wird zentral berechnet und dann zum Depot überwiesen – ähnlich wie bei Riester heute. Bei deinen zwei Kindern sollte das also automatisch laufen, wenn du das einmalig beim Antrag korrekt angibst. Die Gebührenstruktur des Anbieters beeinflusst nur deine Netto-Rendite, nicht die Höhe der Zulage selbst. Wichtig: Check vorher, wie transparent dein Anbieter die Zahlungsflüsse darstellt.


Antwort
Teilen: