Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade – trotz Sommerhitze und eigentlich Urlaubsstimmung – mit meiner Steuerplanung für 2026. Konkret geht es mir um die Frage, wie ich Beiträge zur Altersvorsorge in der Steuererklärung 2026 überhaupt angeben kann, wenn das neue Altersvorsorgedepot ja erst ab Januar 2027 startet.
Ich habe gelesen, dass Einzahlungen ins neue Depot erst ab 2027 steuerlich absetzbar sein sollen. Aber ich frage mich: Was ist mit Beiträgen, die ich in 2026 in andere Vorsorgeprodukte stecke – also z.B. noch in einen alten Riester oder in eine private Rentenversicherung? Gelten da noch die alten Absetzbarkeitsregeln?
Und noch eine konkrete Frage: Gibt es irgendwelche aktuellen Änderungen durch das neue Altersvorsorgereformgesetz, die schon 2026 wirksam werden und die ich bei meiner Steuererklärung beachten müsste? Ich meine, das Gesetz ist ja jetzt schon in der Welt, auch wenn das Depot noch nicht startet.
Ich bin kein Steuerprofi und mache meine Erklärung selbst mit einer Software. Wäre super wenn jemand da eine grobe Übersicht hat oder weiß, ob sich da für 2026 schon irgendwas verschoben hat. Danke schon mal!
Gute Frage, das Thema taucht gerade häufiger auf. Soweit ich das verstehe, gilt für 2026 noch die alte Rechtslage – das heißt, Riester-Beiträge sind weiterhin im Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzbar (Zeile 71 ff. in der Anlage AV), und an den Grundzulage-Regelungen hat sich für 2026 nichts geändert. Das neue Altersvorsorgereformgesetz entfaltet seine steuerlichen Wirkungen erst mit dem tatsächlichen Start des neuen Depots, also 2027.
Was sich meines Wissens für 2026 noch nicht ändert: die Förderhöhe bei Riester, die Zulagenanträge, die Sonderausgabenlogik. Das alles läuft 2026 noch nach altem Muster. Du kannst also deine Steuersoftware ganz normal nutzen, da wird sich bei der Maske für 2026 nichts Wesentliches verändert haben.
Ein Hinweis aus einem anderen Thread dazu, den ich noch im Kopf habe: Mit 1.800€ netto als Berufseinsteiger – lohnt sich das Depot überhaupt? – da wurde auch kurz angesprochen, dass 2026 noch eine Art Übergangsphase ist. Für verbindliche Steuerauskunft aber bitte trotzdem einen Steuerberater fragen.
Da muss ich kurz einhaken, weil ich glaube dass hier ein wichtiger Punkt fehlt.
Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass einzelne Übergangsregelungen aus dem Reformgesetz schon 2026 Wirkung zeigen könnten – zum Beispiel wenn bestimmte Definitionen oder Begriffe neu gefasst wurden, die auch für laufende Verträge gelten. Das wäre bei komplexen Steuerreformen nicht ungewöhnlich.
Ich sage nicht, dass das so ist – ich weiß es ehrlich gesagt auch nicht genau. Aber ich würde bei deiner Steuersoftware mal schauen ob es ein Update gibt das auf das Reformgesetz hinweist, und im Zweifelsfall kurz beim Finanzamt anrufen oder wenigstens die FAQ des BMF prüfen. Die haben da manchmal schnellere Antworten als man denkt.
Die reine Aussage 'alles wie gehabt für 2026' würde ich also nicht blind übernehmen ohne kurze Verifizierung. Nur als Hinweis.
Ich hab mich zuletzt viel mit dem Papierkram rund ums neue Depot beschäftigt (hier im Forum auch zu den Unterlagen-Themen was geschrieben), und mein Stand ist folgender:
Für das Steuerjahr 2026 gilt komplett das alte Recht. Das neue Altersvorsorgereformgesetz enthält soweit ich weiß keine Vorwirkungsklauseln die schon 2026 steuerlich relevant wären. Das wäre gesetzestechnisch auch ungewöhnlich, weil der Sonderausgabenabzug ans tatsächlich bestehende Vorsorgeprodukt geknüpft ist.
KarstenBohle hat oben recht dass man das im Zweifel verifizieren sollte – aber ich gehe davon aus dass deine Steuersoftware für 2026 noch ganz normal abläuft. Die Hersteller hätten die Anpassung ja auch schon kommuniziert wenn was Grundsätzliches für 2026 käme.
Mein Tipp: Für 2027 dann aber früh informieren, da wird sich bei der Steuererklärung einiges ändern.