Hallo zusammen,
ich stecke gerade mitten in der Planung und nutze die ruhigere Urlaubszeit dafür, meine Finanzen mal grundlegend zu durchleuchten. Hab seit einigen Jahren eine betriebliche Altersvorsorge über meinen Arbeitgeber laufen – klassische Direktversicherung, Arbeitgeber schießt 20% dazu. Läuft soweit okay.
Jetzt frage ich mich: Wenn das Altersvorsorgedepot 2027 startet, kann ich das einfach parallel dazu besparen? Oder gibt es irgendwelche Grenzen, Anrechnungen oder Förderdeckelungen, die beachtet werden müssen, wenn man beides gleichzeitig nutzt?
Mir ist nicht ganz klar, ob die staatliche Förderung im neuen Depot irgendwie mit der bAV verrechnet wird, oder ob das völlig getrennte Töpfe sind. Ich meine, bei der Riester-Rente gab es ja früher auch Einschränkungen in bestimmten Konstellationen.
Auch interessant: Gibt es ein Gesamtlimit für steuerlich begünstigte Altersvorsorge im Jahr? Also wenn ich schon voll in die bAV einzahle, schmälert das dann den Spielraum für das neue Depot?
Wäre super, wenn jemand das grob einordnen kann. Ich bin kein Steuerprofi und möchte erstmal verstehen, ob sich die Kombination grundsätzlich lohnt, bevor ich mich tiefer reinlese.
Danke!
Kurze Antwort: Ja, beides gleichzeitig ist grundsätzlich möglich – bAV und das neue Altersvorsorgedepot laufen in getrennten steuerlichen Welten.
Die bAV läuft über § 3 Nr. 63 EStG, da gibt es einen eigenen Freistellungsbetrag (aktuell 8% der Beitragsbemessungsgrenze). Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 hat dagegen einen eigenen Fördermechanismus mit direkten staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, ähnlich wie Riester, aber eben überarbeitet.
Die beiden Systeme rechnen sich gegenseitig nicht an – das ist ein häufiges Missverständnis. Ich hab das in einem anderen Thread schon mal angerissen, nämlich hier: Steuerabzug beim AVD vs. Rentenversicherung: was fließt wo ein? – da ging es genau um diese Frage.
Was du aber im Blick behalten solltest: Es gibt beim Altersvorsorgedepot einen jährlichen Einzahlungsdeckel für die Förderung (nach aktuellem Reformstand ca. 3.000 € pro Jahr förderfähig). Was drüber liegt, kannst du einzahlen, bekommst aber keine Zulage mehr drauf. Das ist unabhängig von deiner bAV.
Also kurz gesagt: Kombination lohnt sich sehr wohl, besonders wenn dein Arbeitgeber bei der bAV was drauflegt. Aber lass das am besten nochmal von einem Steuerberater prüfen wenn du konkrete Zahlen planst.