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Immobilie im Ruhestand: Steuer auf Mieteinnahmen bei nachgelagerter Besteuerung?

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Monika K.
Beiträge: 18
Themenstarter
(@monika67)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#161]

Hallo zusammen,

als Steuerfachwirtin beschäftige ich mich beruflich täglich mit der nachgelagerten Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten – aber bei Immobilien im Kontext der Ruhestandsplanung stoße ich immer wieder auf eine Frage, die ich gerne mit euch durchdenken möchte.

Die Situation: Jemand baut parallel zum neuen Altersvorsorgedepot 2027 eine vermietete Immobilie als Standbein auf. Im Ruhestand fließen dann Mieteinnahmen UND Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot zusammen. Beides unterliegt dann der Einkommensteuer – die Depotauszahlungen nachgelagert, die Mieten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Meine konkrete Frage: Hat jemand von euch bereits durchgerechnet, wie sich diese Kumulation im Ruhestand steuerlich auswirkt? Gerade wenn man im Erwerbsleben den Sonderausgabenabzug voll ausschöpft und gleichzeitig Mieteinnahmen hat, könnte der persönliche Steuersatz im Alter durch die Kombination beider Einkunftsquellen höher ausfallen als erwartet. Der oft zitierte "Steuervorteil" der nachgelagerten Besteuerung greift dann möglicherweise schwächer als kalkuliert.

Ich sehe das Altersvorsorgedepot 2027 grundsätzlich positiv – aber die Wechselwirkung mit anderen Einkunftsarten im Rentenalter sollte man meiner Meinung nach nicht unterschätzen. Habt ihr Erfahrungen, Berechnungsansätze oder kennt jemand gute Tools dafür?

Freue mich auf den Austausch!
Monika K.


5 Antworten
Heinz B.
Beiträge: 15
(@h-bergmann65)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ehrlich gesagt mach ich mir da keine großen Sorgen mehr. Ich bin Rentner und hab das alles hinter mir. Aber ich sag mal so: Steuern im Alter zahlen ist eigentlich ein gutes Zeichen – bedeutet ja, man hat ordentlich Einkommen. Schlimmer wäre, man hätte gar nichts. Das soll jetzt keine Antwort auf eure Berechnungsfragen sein, aber ein bisschen Gelassenheit hilft manchmal auch.


Antwort
Rudolf H.
Beiträge: 24
(@r-hoffmeister)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Was ZfA und Förderabwicklung angeht, kann ich zur steuerlichen Kumulation direkt wenig beitragen – das ist eher euer Feld, Monika. Aber ich möchte einen prozessualen Punkt ergänzen: Wer im Rentenalter Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot erhält, muss diese in der Einkommensteuererklärung angeben – die ZfA übermittelt entsprechende Daten ans Finanzamt. Das sollte man bei der Gesamtplanung nicht vergessen. Wer also glaubt, die Auszahlungen laufen irgendwie "unbemerkt" an der Steuer vorbei, irrt sich. In Kombination mit Mieteinnahmen, die sowieso erklärt werden, hat das Finanzamt dann ein ziemlich vollständiges Bild. Nichts Schlimmes – aber planen sollte man das eben wirklich durch.


Antwort
Markus K.
Beiträge: 27
(@markus_k_1974)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich seh das ehrlich gesagt ein bissche skeptischer als der Rest hier. Die Grundannahme "nachgelagert ist immer besser" stimmt eben nicht pauschal – das war bei Riester schon das Problem und wird beim AVD 2027 nicht grundlegend anders sein.

Klar, wenn man im Ruhestand nur das Depot-Einkommen hat und sonst nichts, passt das Modell wunderbar. Aber mit Mieteinnahmen, gds Rente, vielleicht noch Zinsen – da kann der Steuersatz im Alter gut und gerne bei 30%+ landen. Dann fragt man sich, warum man den Steuervorteil in der Ansparphase so hoch gewichtet hat.

Meine Konsequenz: ich plane das AVD 2027 als eine Säule, bewusst dosiert. Nicht alles reinschieben. Und die Immobilienseite hab ich separat durchgerechnet – die steuerliche Wechselwirkung fehlte dort aber auch noch.


Antwort
Max K.
Beiträge: 34
(@techmax_89)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Aus technischer Perspektive würde ich das Problem folgendermaßen strukturieren: Es geht letztlich um eine Optimierungsfrage mit mehreren Variablen – Auszahlungsbeginn, Auszahlungsrate aus dem Depot, Mieteinnahmen (brutto/netto), gesetzliche Rente, evtl. Kapitalerträge außerhalb des Depots.

Ich hab mal für meine eigene Planung (noch weit entfernt vom Ruhestand) angefangen, das in einer Tabellenkalkulation zu modellieren. Das Problem: du brauchst Annahmen über zukünftige Steuertarife, Grundfreibetrag-Entwicklung und Mietpreisentwicklung. Die Unsicherheit ist enorm.

Was mich interessieren würde, Monika: Gibt es aus deiner Steuerfachwirtin-Perspektive Faustregeln, ab welcher Kombination von Einkunftshöhen der Vorteil nachgelagerter Besteuerung kippt? Ich hab dazu im Immobilien-Thread zu Mietrenditen noch keine wirklich belastbaren Zahlen gefunden.


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