Hallo zusammen,
bevor ich für meine drei Kinder Verträge beim neuen Altersvorsorgedepot abschließe, muss ich die Kinderzulage-Details genau verstehen. Die Politik verspricht ja viel, aber im AltZertG stecken erfahrungsgemäß die Tücken im Kleingedruckten.
Meine konkrete Situation: Ich bin verheiratet, Hauptverdiener, habe drei leibliche Kinder (8, 12, 15 Jahre). Alle drei sollen ins neue Depot. Meine Frage: Unter welchen Bedingungen zahlt der Staat die Kinderzulage tatsächlich aus, und wer zählt überhaupt als förderberechtigte Person gemäß AltZertG?
Muss jedes Kind sein eigenes Depot haben oder kann ich zentral verwalten? Gibt es Einkommensgrenzen bei uns Eltern, ab denen die Förderung wegfällt? Und – ganz wichtig – wie sieht es aus, wenn wir zwischendurch umziehen oder die berufliche Situation sich ändert?
Freue mich auf belastbare Antworten, bevor die erste Antragsflut losgeht.
Markus
Markus, du fragst genau die richtige Person – mit meinen drei Enkelkindern habe ich mich damit schon lange auseinandergesetzt. Nach meinem Verständnis: Die Kinderzulage im AVD wird direkt aufs Depot des Kindes gehen, vergleichbar mit der bisherigen Riester-Kindergewährung. Jedes Kind braucht sein eigenes Depot, da stimme ich meinen Kollegen zu. Was ich dir aber noch sagen kann: Bei der Entnahmeplanung später ist wichtig zu verstehen, wie die Förderung besteuert wird. Dein Kind zahlt Steuern auf die Zulage im Alter – nicht du. Das sollte für deine drei Kinder aber lange Zeit unkritisch sein, weil sie im Alter niedrigere Steuersätze haben.