Ich bin selbständig und zahle seit einigen Jahren in eine Rürup-Rente ein – hauptsächlich wegen des Steuervorteils. Jetzt kommt ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot und ich frage mich ehrlich gesagt, ob ich da nicht schon wieder auf dem Marketingversprechen der Finanzbranche reinfalle, wenn ich anfange umzuschichten.
Das Grundproblem: Rürup ist steuerlich attraktiv, aber das Kapital ist so ziemlich vollständig eingesperrt – keine Kündigung, kein Kapitalwahlrecht, lebenslange Verrentung Pflicht. Beim neuen AVD scheint das flexibler zu sein, aber ich habe noch keine belastbaren Infos zu den Konditionen gefunden, die nicht aus der Feder irgendeines Produktanbieters stammen.
Meine konkreten Fragen:
1. Ist der Steuerabzug beim AVD für Selbständige überhaupt vergleichbar mit Rürup?
2. Gibt es einen sinnvollen Maximierungsweg – also erst Rürup-Maximum ausschöpfen, dann AVD?
3. Hat schon jemand konkret nachgerechnet, was unter dem Strich netto mehr bringt?
Ich will keine hochglanzpolierten Vergleichsrechnungen von Finanzvertrieben. Mich interessieren echte Zahlen oder zumindest ehrliche Einschätzungen von Leuten, die das Thema wirklich durchdacht haben. Gibt es hier Selbständige, die das schon strukturiert verglichen haben?
Ich komm zwar mehr aus der Angestellten-Ecke, aber das Thema Kostenstruktur beschäftigt mich beim AVD genauso. Was mich bei Rürup immer gestört hat: Die Versicherungsmäntel die da dranhängen fressen oft 1-2% Rendite pro Jahr durch Kosten. Wenn das neue AVD wirklich ein echtes Depot wird – also ohne Versicherungsmantel, direkt in ETFs – dann ist allein dadurch schon viel gewonnen, auch wenn der Steuerabzug nicht ganz mithalten kann. Hatte dazu auch was im Broker-Wechsel-Thread geschrieben. Die Kostenfrage ist meiner Meinung nach genauso wichtig wie der Steuervergleich.
Zur Frage der Förderberechtigung beim AVD für Selbständige: Das ist tatsächlich ein wichtiger Punkt, der oft untergeht. Die ZfA wird beim neuen Altersvorsorgedepot wieder zentral für die Zulagenabwicklung zuständig sein. Und da liegt schon ein strukturelles Problem für viele Selbständige: Die staatliche Grundzulage beim AVD knüpft – ähnlich wie früher beim Riester – an die Zugehörigkeit zum geförderten Personenkreis an. Selbständige sind dort nur unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar förderberechtigt.
Rürup hingegen ist explizit für Selbständige und Freiberufler konzipiert, der Steuervorteil funktioniert unabhängig von der Pflichtversicherung. Deswegen wäre meine nüchterne Einschätzung: Wer als Selbständiger hohe Einnahmen hat und den vollen Sonderausgabenabzug nutzen kann, fährt mit Rürup steuerlich oft besser. Das AVD könnte interessant werden wenn man z.B. als GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist – dann ändert sich die Rechnung.
Konkrete Zahlen kann ich aber auch nicht liefern, das hängt sehr am Einzelfall.
Das ist genau mein Thema – ich hab mich damit die letzten Wochen intensiv beschäftigt, weil ich als IT-Berater ohne gesetzliche Rentenversicherung komplett auf mich gestellt bin.
Mein aktueller Stand nach viel Lesen: Rürup und das neue AVD sind steuerlich unterschiedlich konstruiert. Rürup läuft über §10 EStG als Sonderausgabe, die Beiträge sind 2025 zu 100% absetzbar (bis zum Höchstbetrag). Beim AVD ist der Mechanismus soweit ich es verstehe anders strukturiert – da geht es wohl eher Richtung Zulage plus nachgelagerte Besteuerung, aber für Selbständige ohne Grundzulage-Anspruch (je nach Versicherungspflicht) könnte das weniger interessant sein als gedacht.
Das Problem: Ich hab auch noch keine wirklich unabhängige Quelle gefunden, die das für Selbständige konkret durchrechnet. Hab deswegen mal bei einem Steuerberater nachgefragt – die Antwort war ehrlich: "Das klären wir 2026, wenn die finalen Gesetzestexte stehen." So befriedigend ist das nicht.
Ich persönlich werd wohl erst mal Rürup 2026 weiternutzen und schauen was beim AVD konkret rauskommt. Ich hab dazu auch schon in einem anderen Thread geschrieben: Selbständig ohne Rentenkasse – wie viel zusätzliche Absicherung braucht man?