Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr kommt alle gut durch diese Hitzewelle – bei uns sind es gerade 36 Grad, da sitzt man nicht wirklich gerne am Schreibtisch und grübelt über Rentenplanung. Aber ich mach's trotzdem, weil mich das Thema schon länger beschäftigt.
Ich bin Teilzeit beschäftigt, seit einigen Jahren, und meine Stundenzahl wechselt je nach Saison ein bisschen. Mal etwas mehr, mal etwas weniger – mein Bruttogehalt liegt grob zwischen 950 und 1.400 Euro im Monat, je nachdem wie es läuft. Meine Rentenversicherungspflicht besteht, das ist mir bekannt.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Welchen Mindestbeitrag muss ich 2027 ins neue Altersvorsorgedepot einzahlen, damit ich die volle staatliche Förderung bekomme? Gibt es da eine feste Untergrenze die vom Einkommen abhängt, oder ist das ein Prozentsatz vom Bruttoeinkommen? Und was passiert, wenn mein Einkommen im Jahr stark schwankt – wird dann jährlich abgerechnet oder monatlich?
Ich hab leider noch nichts Konkretes dazu in den offiziellen Unterlagen gefunden, oder ich such an der falschen Stelle. Vielleicht hat hier jemand das Gesetz schon genauer durchgeschaut?
Danke schon mal vorab!
H. Bergmann
Hey, gute Frage! Ich hab mich auch schon durch einiges gewühlt, als ich den Antrag vorbereitet hab.
Soweit ich das verstehe, wird beim neuen Altersvorsorgedepot der Mindestbeitrag für die volle Grundzulage als Prozentsatz vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen berechnet – ähnlich wie beim alten Riester-System. Der Wert wird nach aktuellem Stand auf Jahresbasis ermittelt, also nicht Monat für Monat. Das heißt, auch wenn dein Einkommen schwankt, kommt am Jahresende eine Gesamtberechnung raus.
Das wäre für dich eigentlich gut, weil Schwankungen sich dann über das Jahr glätten. Ich bin aber kein Steuerberater, also lieber nochmal gegenchecken bevor du 2027 loslegst!
Ich hab mir die verfügbaren Unterlagen zum Altersvorsorgereformgesetz auch angeschaut – unter anderem für den Vergleich Hausbank vs. Neobroker, da spielt ja auch die Förderhöhe eine Rolle.
Der Zweifler_1978 hat einen berechtigten Punkt. Trotzdem ist die Grundstruktur ziemlich klar: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind förderberechtigt, der Eigenbeitrag ist einkommensabhängig, und die Förderung skaliert. Das wird nicht grundlegend kippen.
Für die konkrete Planung bei schwankendem Einkommen würde ich folgendes vorschlagen: Nehmen Sie Ihr voraussichtliches Jahreseinkommen 2026, rechnen Sie konservativ (also eher den niedrigen Wert), und planen Sie den Mindestbeitrag auf dieser Basis. So vermeiden Sie eine Überförderung und zahlen nicht unnötig viel ein. Ein Steuerberater mit Fokus auf Altersvorsorge kann das 2026 noch gut durchrechnen.
Ich verfolg das Thema schon ne Weile, auch wegen des Dokuments-Durcheinanders beim Antrag – da hab ich mich anderswo schon dazu geäußert.
Zum Mindestbeitrag: Nach meinem Lesen des Referentenentwurfs ist das System tatsächlich einkommensabhängig und wird auf Basis des Vorjahresbruttoeinkommens berechnet. Das heißt für Sie, Frau/Herr Bergmann: Das schwankende Einkommen 2026 wird voraussichtlich als Berechnungsgrundlage für den Pflichteigenbeitrag 2027 genutzt. Wenn Sie 2026 z.B. 13.000 Euro brutto verdienen, ergibt sich daraus ein Mindestbeitrag – aber der genaue Prozentsatz muss noch aus dem endgültigen Gesetzestext entnommen werden, der steht m.W. noch nicht fest.
Wichtig: Wer den Mindestbeitrag unterschreitet, bekommt die Zulage anteilig gekürzt, nicht komplett gestrichen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum alten System und sollte Ihnen Planungssicherheit geben.
Das ist ein vernüftiges Thema, das haette ich mir damals gewünscht als ich noch gearbeitet hab. Ich schau das alles jetzt mehr aus Interesse, aber für jüngere Teilzeitkräfte ist das wirklich wichtig.
Was ich aus meiner Erfahrung mit früheren Vorsorgeprodukten sagen kann: Die Sockelbetragsregel war bei Riester immer hilfreich für Geringverdiener, weil man nicht beliebig wenig einzahlen musste um trotzdem etwas zu bekommen. Wenn das beim neuen Depot ähnlich ist, sollte Frau/Herr Bergmann auch bei 950 Euro Monatsgehalt nicht leer ausgehen. Wichtig ist nur: nicht einfach gar nichts einzahlen und darauf hoffen dass die Förderung trotzdem kommt – das funktioniert so nicht.