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Minijob-Grenze und volle Zulage 2027: Was gilt bei wechselnden Stunden?

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SabineM42
Beiträge: 43
(@sabinem42)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Das mit dem Vorjahreseinkommen als Bemessungsgrundlage stimmt, ich hab dazu auch schon im Midijob-Thread einiges geschrieben.

Was ich noch ergänzen möchte: Gerade für Teilzeitkräfte mit unregelmäßigem Einkommen ist die anteilige Kürzung statt Totalverlust der Förderung wirklich ein Fortschritt. Beim Riester-Modell war die Regelung da deutlich ungnädiger.

Außerdem: Wer gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist – und das klingt bei Ihnen ja gegeben – ist grundsätzlich förderberechtigt. Also erstmal keine Panik, wenn die Stunden mal etwas weniger sind. Einzahlen was geht und die Förderung fließt dann entsprechend anteilig. Ich würd empfehlen, gegen Ende 2026 nochmal einen Check zu machen wenn der endgültige Gesetzestext vorliegt, damit man konkrete Zahlen hat.


Antwort
Markus B.
Beiträge: 27
(@zweifler_1978)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich sehe das etwas skeptischer als die anderen hier. Wir reden immer noch über einen Gesetzentwurf, und ich hab nach meinen Erfahrungen mit dem Thema Förderung gelernt, dass zwischen Entwurf und tatsächlicher Umsetzung gerne mal Details verändert werden – nicht immer zugunsten der Sparer.

Der Hinweis mit dem anteiligen Förderanspruch klingt gut, aber ich würde nicht darauf bauen, bis das wirklich schwarz auf weiß im finalen Gesetz steht. Außerdem: Gerade bei Teilzeit und wechselnden Einkommen kann es passieren, dass die Nachweispflicht komplizierter wird als gedacht. Welche Unterlagen braucht man, wenn man mehrere Gehaltsabrechnungen mit unterschiedlichen Beträgen hat? Das ist noch nicht klar geregelt soweit ich weiß.

Nicht falsch verstehen – grundsätzlich find ich das neue System besser als Riester. Aber ich würde jetzt noch keine konkreten Einzahlungspläne auf Basis von Entwürfen festlegen.


Antwort
Matthias K.
Beiträge: 34
(@matthias79)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich kenn das Problem mit schwankendem Einkommen gut, hab selbst mal ne Weile in wechselnden Stunden gearbeitet. Wie FruehstartMax96 schon sagt, ist die Jahresbetrachtung entscheidend – das hat mich auch beim Durchlesen des Gesetzentwurfs überrascht, weil ich zuerst dachte es wird monatlich geprüft.

Der Mindestbeitrag für volle Zulage soll meinem Verständnis nach bei einem bestimmten Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens liegen – ich meine irgendwo gelesen zu haben dass 10% eine relevante Schwelle sein könnten, aber ich bin da nicht sicher. Das Finanzamt soll das dann rückwirkend auf Basis der Steuererklärung prüfen.

Bei Einkommen unter einer gewissen Grenze gibt es zudem wohl einen Sockelbetrag als absoluten Mindestbeitrag, damit auch Geringverdiener die Förderung nicht komplett verlieren. Ob das auch für deinen Einkommensbereich gilt, müsstest du aber konkret nachschauen – am besten beim zuständigen Anbieter anfragen, sobald die 2027 an den Start gehen.


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