Hallo zusammen,
ich sitze gerade im Urlaub und nutze die ruhige Zeit mal, um mich endlich ernsthaft mit meiner Altersvorsorge zu beschäftigen. Ich habe seit 2009 eine klassische Riester-Rente bei einem großen Versicherer laufen, da sind inzwischen einige Tausend Euro drin, und ich bekomme auch die volle Zulage (Kinderzulage für zwei Kinder).
Jetzt beschäftigt mich die Frage: Wie verhält sich das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 eigentlich zur bestehenden Riester-Rente? Kann ich beides parallel führen und für beides Förderung beantragen? Oder schließen sich die beiden Produkte gegenseitig aus?
Ich habe gelesen, dass die neue Förderung über das Altersvorsorgereformgesetz läuft und dass Riester technisch weiterexistiert, aber neue Verträge nicht mehr gefördert werden. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das auch bedeutet, dass mein bestehender Riester-Vertrag und ein neues Altersvorsorgedepot gleichzeitig staatlich bezuschusst werden können – oder ob ich mich für eines von beidem entscheiden muss.
Der Gedanke, den Riester-Vertrag zu kündigen und das Geld zu übertragen, klingt verlockend, aber ich will nichts überstürzen, zumal ich nicht weiß wie das mit den zurückgeforderten Zulagen läuft wenn man kündigt.
Hat jemand da schon konkrete Informationen dazu? Wäre sehr dankbar für Aufklärung.
Viele Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
nach meinem Verständnis des Altersvorsorgereformgesetzes können bestehende Riester-Verträge tatsächlich parallel zum neuen Altersvorsorgedepot weitergeführt werden – aber es gibt einen wichtigen Haken: Die staatliche Förderung (also Zulagen + Sonderausgabenabzug) kann nicht doppelt in Anspruch genommen werden. Der jährliche Förderhöchstbetrag gilt produktübergreifend, das heißt du musst entscheiden, wie du ihn aufteilst bzw. ob du den Riester-Vertrag weiterhin besparen willst.
Für deinen konkreten Fall mit den Kinderzulagen würde ich das nicht leichtfertig aufgeben – gerade wenn du die vollen Zulagen ausschöpfst, kann Riester trotz der bekannten Nachteile bei den Kosten noch sinnvoll sein. Ich hab mich damit auch schon intensiver beschäftigt, unter anderem im Thread zu Wann lohnt sich der Wechsel von Riester? – dort werden ähnliche Fragen diskutiert.
Eine Kündigung des Riester-Vertrags vor Rentenbeginn ist wie du ahnst problematisch: Du musst die erhaltenen Zulagen zurückzahlen und der Steuereffekt aus dem Sonderausgabenabzug wird rückabgewickelt. Ein Ruhen-Lassen (also Beitragsfreistellung) wäre eine Alternative um zumindest keine weiteren Kosten zu produzieren.
Kurz: Parallel ja, doppelte Förderung nein. Und Kündigung gut durchrechnen bevor du was entscheidest.
Kurze Ergänzung: Beitragsfreistellung des Riester-Vertrags klingt einfach, aber Achtung – manche Verträge haben auch im beitragsfreien Zustand laufende Kosten die die Rendite weiter drücken. Das sollte man vorher beim Anbieter konkret nachfragen.
Stimmt soweit was Laura schreibt. Ich ergänze noch kurz aus technischer Sicht: Die ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) verwaltet weiterhin die Riester-Zulagen für Bestandsverträge, während das neue Depot über ein separates Förderverfahren läuft. Die beiden Systeme laufen also administrativ getrennt, aber der steuerliche Höchstbetrag nach §10a EStG – soweit er in der Reformversion noch gilt – wird wohl zusammengerechnet. Da bin ich aber ehrlich gesagt noch nicht 100% sicher wie das final geregelt wird, das war in den Gesetzentwürfen noch nicht abschließend klar formuliert.
Was die Kinderzulage angeht: Das ist tatsächlich ein Argument pro Beibehaltung des Riester-Vertrags, zumindest solange die Kinder noch zulagenberechtigt sind. Danach würd ich nochmal neu rechnen.