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Entnahmeregeln bei Kündigung vor 67 - was passiert mit der Förderung?

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VorsorgeProfi47
Beiträge: 4
Themenstarter
(@vorsorgeprofi47)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#17]

Hallo zusammen,

ich bin etwas verwirrt bei den Entnahmeregeln für das Altersvorsorgedepot. Ich verstehe zwar, dass man normalerweise erst ab 67 ohne Nachteile ran kann, aber was ist wenn ich vorher kündigen muss?

Konkreter Fall: Ich bin 52 und plane eigentlich bis zur Rente durchzuhalten. Aber was wäre wenn ich mit 60 aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Arbeitslosigkeit doch an das Geld müsste? Muss ich dann die komplette staatliche Förderung zurückzahlen? Oder nur einen Teil?

Und wie läuft das technisch ab - bekomme ich dann eine Rechnung vom Finanzamt? Die ganzen Regelungen sind ziemlich komplex und ich möchte vor dem Start im nächsten Jahr wissen, worauf ich mich einlasse.

Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen gemacht oder kennt sich mit den genauen Bestimmungen aus. Bei der Sommerhitze hier denk ich gerade viel über solche "Was wäre wenn"-Szenarien nach...

Danke schonmal für eure Hilfe!


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4 Antworten
CodeInvestor_87
Beiträge: 39
(@codeinvestor_87)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Kurze technische Ergänzung zu den bisherigen Antworten: Die 6% Zinsen sind übrigens nicht pro Jahr, sondern pro Jahr seit Erhalt der jeweiligen Förderung. Das kann sich richtig summieren.

Example: 200€ Förderung aus 2027 = nach 10 Jahren Rückzahlung von ~360€ nur für diesen Betrag. Bei mehreren Jahren Förderung wird's schnell vierstellig.

Hab neulich schon geschrieben, dass man wegen solcher Risiken vielleicht erstmal mit kleineren Beträgen testen sollte.

Beleihung ist ein guter Punkt von VorsorgePro58, aber auch da zahlst du Kreditzinsen. Rechne vorher durch was günstiger ist.


Antwort
VorsorgeMentor67
Beiträge: 26
(@vorsorgementor67)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Die Förderung muss grundsätzlich zurückgezahlt werden, wenn du vor dem 67. Lebensjahr kündigst - das ist leider so geregelt. Aber es gibt Abstufungen je nach Zeitpunkt.

Bei Kündigung vor dem 62. Lebensjahr musst du die komplette erhaltene Förderung plus 6% Zinsen pro Jahr zurückzahlen. Das kann richtig teuer werden! Zwischen 62 und 67 wird die Rückzahlung gestaffelt reduziert.

Technisch läuft es so: Dein Anbieter meldet die Kündigung automatisch an die Zentrale Zulagenstelle (ZfA), die dann die Rückforderung berechnet und dir zuschickt. Du hast dann Zeit zur Zahlung, aber Zinsen laufen weiter.

Ausnahmen gibt's nur bei schwerer Behinderung oder in besonderen Härtefällen. Wie ich schon mal bei der ETF-Diskussion geschrieben hab, sollte man die langfristige Bindung wirklich ernst nehmen.

Mein Rat: Nur einsteigen wenn du dir sicher bist, dass du die 15 Jahre durchhältst. Sonst lieber normales Depot.


Antwort
Tim98
Beiträge: 28
(@tim98)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Krass, wusste gar nicht dass die Zinsen sich so aufsummieren können! 😅

Ich würd ehrlich gesagt nochmal überlegen ob sich das lohnt mit 52. Du hast ja "nur" 15 Jahre bis zur Auszahlung, da ist das Risiko höher dass was dazwischen kommt.


Antwort
VorsorgePro58
Beiträge: 36
(@vorsorgepro58)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

VorsorgeMentor67 hat die Grundlagen richtig erklärt. Ergänzend: Es gibt auch die Möglichkeit einer Beleihung statt Kündigung!

Viele wissen nicht, dass man das Altersvorsorgedepot als Sicherheit für einen Kredit nutzen kann, ohne zu kündigen. Dann behältst du die Förderung und kommst trotzdem an Liquidität.

Bei gesundheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit gibt's tatsächlich Sonderregelungen - dann kannst du ohne Rückzahlung der Förderung an dein Geld. Aber dafür brauchst du entsprechende Nachweise.

Zur Rückzahlung: Die ZfA ist meist kulant bei Ratenzahlungen, falls du nicht alles auf einmal stemmen kannst. Wichtig ist nur, dass du dich rechtzeitig meldest.


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