Gute Frage, die hab ich mir ehrlich gesagt auch schon gestellt. Ich bin zwar Angestellter, aber ich hab mich im Thread Steuervorteil oder Flexibilität - was wiegt schwerer beim neuen depot? schon damit beschäftigt, wie unterschiedlich die Förderlogik je nach Situation sein kann.
Soweit ich das verstehe, sind die Produktregeln selbst – also welche ETFs oder Fonds ins Depot dürfen – für alle gleich. Das Altersvorsorgereformgesetz definiert da produktseitig keine Unterschiede je nach Berufsgruppe. Was sich unterscheidet, ist die Zulagenberechtigung und die steuerliche Seite.
Also: Selbständige ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung müssen erstmal prüfen, ob sie überhaupt zulagenberechtigt sind. Das ist der entscheidende Punkt. Wer nicht zulagenberechtigt ist, kann das Depot zwar theoretisch nutzen, bekommt aber keine staatliche Förderung drauf.
Für die konkreten Nachweispflichten würde ich empfehlen, das beim zuständigen Anbieter direkt anzufragen, sobald die ab 2027 Anträge entgegennehmen. Bis dahin ist alles noch etwas vage.
Kurz ergänzt: Die Produktregeln sind einheitlich, da hast du keine Nachteile als Selbständiger. Das Thema Förderberechtigung ist aber wirklich der Knackpunkt – da empfehle ich, das mit einem Steuerberater zu klären bevor 2027 losgeht.