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Sonderausgabenabzug nach Kirchenaustritt: Wie wirkt sich das auf die Förderung aus?

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S.Bergmann89
Beiträge: 29
Themenstarter
(@s-bergmann89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#10]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade mit dem neuen Altersvorsorgedepot für 2027 und bin über einen Punkt gestolpert, den ich nicht ganz verstehe. Ich bin noch Kirchenmitglied, überlege aber schon länger auszutreten - nicht nur wegen der Kirchensteuer auf Kapitalerträge, sondern auch aus anderen Gründen.

Nun meine Frage: Wenn ich jetzt austreten würde, also noch vor Start des Altersvorsorgedepots, wie wirkt sich das dann auf den Sonderausgabenabzug nach §10a EStG aus? Bleibt die steuerliche Förderung in vollem Umfang erhalten oder gibt es da Einschränkungen?

Ich hab gelesen, dass man als Förderberechtigter bis zu 2.100€ als Sonderausgaben absetzen kann, aber nirgends gefunden ob der Kirchenstatus dabei eine Rolle spielt. Bei der Riester-Förderung war das ja nie ein Problem, aber beim neuen System bin ich mir unsicher.

Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht oder kennt sich mit den Bestimmungen aus? Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte, bevor ich den Schritt mache.

Vielen Dank im Voraus!


3 Antworten
H.Bergmann
Beiträge: 31
(@h-bergmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Der Kirchenstatus hat überhaupt keinen Einfluss auf die Förderberechtigung beim Altersvorsorgedepot. Die Berechtigung richtet sich ausschließlich nach deinem Sozialversicherungsstatus - also ob du rentenversicherungspflichtig beschäftigt bist, Beamter oder auch als Selbständiger freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlst.

Der Sonderausgabenabzug nach §10a EStG funktioniert genauso wie bei Riester - völlig unabhängig davon, ob du Kirchenmitglied bist oder nicht. Du kannst also bedenkenlos austreten und trotzdem die vollen 2.100€ als Sonderausgaben geltend machen, sofern du entsprechend viel einzahlst.

Eigentlich sogar clever jetzt auszutreten, dann sparst du dir ab 2027 die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge in der Auszahlungsphase. Bei der nachgelagerten Besteuerung kann das je nach Höhe deiner späteren Rente durchaus relevant werden.


Antwort
Markus91
Beiträge: 6
(@markus91)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Kann ich nur bestätigen - Kirchenmitgliedschaft spielt keine Rolle für die Förderung. Hab mich auch schon intensiv mit den Förderkriterien beschäftigt und da geht es nur um deinen Job bzw. Rentenbeitragsstatus.

Was den Zeitpunkt angeht: Wenn du eh schon überlegst auszutreten, dann mach es lieber früher als später. In der Urlaubszeit hab ich auch mehr Ruhe für solche Sachen und kann mich drum kümmern.


Antwort
ETFSparplan47
Beiträge: 27
(@etfsparplan47)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Genau, die Förderung bleibt voll erhalten. Das AltZertG regelt nur die grundsätzliche Förderberechtigung und da steht nix von Kirchenmitgliedschaft drin.

Aber Achtung: Falls du verheiratet bist und nur einer von euch austritt, kann das steuerlich trotzdem Auswirkungen haben - nicht bei der Altersvorsorge-Förderung selbst, aber bei der gemeinsamen Veranlagung allgemein.


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