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Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot: Wann lohnt sie sich wirklich?

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Marc-Technik
Beiträge: 52
Themenstarter
(@marc-technik)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten
[#69]

Hallo zusammen,

ich versuche gerade systematisch zu verstehen, wie das Finanzamt beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 die sogenannte Günstigerprüfung durchführt – und ehrlich gesagt wird mir aus den offiziellen Texten nicht ganz klar, wann das Konzept überhaupt greift.

So wie ich es verstehe, läuft es grob so: Man bekommt zunächst die staatliche Zulage (Grundzulage + eventuelle Zusatzbestandteile), und das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Steuererklärung, ob der Sonderausgabenabzug einen höheren steuerlichen Vorteil bringen würde als die Zulage allein. Falls ja, wird die Differenz als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt, und die Zulage wird quasi intern verrechnet.

Meine konkreten Fragen:
1. Ab welchem zu versteuernden Einkommen "kippt" die Günstigerprüfung typischerweise zugunsten des Sonderausgabenabzugs?
2. Wie genau läuft die Verrechnung zwischen Zulage und Steuererstattung ab – wird da automatisch geprüft oder muss man das aktiv beantragen?
3. Für ETF-lastige Strategien im Depot: Ändert sich an der Günstigerprüfung etwas je nach gewählter Anlagestrategie, oder ist das rein einkommensabhängig?

Ich frage mich auch, ob für Besserverdienende der Hebel über den Sonderausgabenabzug deutlich größer ist als die Zulage – und wie man das sauber durchrechnet. Hat jemand das schon mal modelliert oder kann den Mechanismus vernünftig erklären?

Danke schon mal!


3 Antworten
Marcus W.
Beiträge: 16
(@marcus-weber)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Die Grundlogik hast du schon richtig erfasst. Die Günstigerprüfung läuft automatisch – du musst nichts extra beantragen, das Finanzamt macht das im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von sich aus, sobald du die Anlage AV ausfüllst.

Zum Kipppunkt: Das ist nicht pauschal zu sagen, weil es vom Grenzsteuersatz abhängt. Grob gilt: Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen in den Bereich ab ca. 20–22% Grenzsteuersatz kommt, profitiert tendenziell schon vom Sonderausgabenabzug mehr als von der reinen Zulage. Bei höheren Einkommen wird der Effekt natürlich größer. Besserverdienende bekommen also tatsächlich den größeren Hebel über den Steuerweg.

Die Verrechnung läuft so: Die Zulage wird auf den Steuervorteil angerechnet. Du bekommst also nicht beides doppelt, sondern nur die Differenz obendrauf, falls der Steuerweg günstiger ist.

Zur ETF-Frage: Die Günstigerprüfung ist tatsächlich einkommensabhängig und hängt nicht von der Anlagestrategie innerhalb des Depots ab. Ob du in einen MSCI World ETF oder was anderes investierst, ändert am Prüfmechanismus nichts. Die Anlageseite und die Förderseite sind da sauber getrennt.


Antwort
Marcus H.
Beiträge: 5
(@marcusheld36)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Kurze Ergänzung dazu: Ich hab das für meine Situation mal grob durchgerechnet (bin auch Softwareentwickler, mittleres Gehalt). Der Breakeven liegt bei mir in etwa da, wo Marcus W. das beschreibt – ab einem Grenzsteuersatz von ungefähr 25%+ macht der Sonderausgabenabzug deutlich mehr Sinn als die Zulage allein, besonders wenn man die Förderhöchstbeträge voll ausschöpft.

Was ich noch interessant finde: Wenn man das mit den Effektivkosten der verschiedenen Depotprodukte zusammendenkt (hatte ich hier mal angesprochen), dann kann die tatsächliche Nettorendite für Besserverdienende mit ETF-Depot und Günstigerprüfung ganz ordentlich aussehen – vorausgesetzt die laufenden Kosten bleiben niedrig.

Eine Sache, die ich noch nicht 100% verstanden habe: Wie wird das in Jahren gehandhabt, wo man schwankende Einkünfte hat? Also wenn z.B. Boni die Progression verschieben? Weiß das jemand genauer?


Antwort
VorsorgePro58
Beiträge: 60
(@vorsorgepro58)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Ich bin kein Steuerberater, also nehmt das mit Vorsicht – aber aus meiner Erfahrung als Selbständiger läuft die Günstigerprüfung tatsächlich vollautomatisch, das hab ich beim alten Riester-System schon so erlebt. Man füllt die Anlage aus, der Rest passiert im Hintergrund.

Für Geringverdiener oder Selbständige mit schwankendem Einkommen (wie mich) ist die Zulage oft trotzdem das Bessere. Wer wenig verdient, hat eh einen niedrigen Grenzsteuersatz, da bringt der Sonderausgabenabzug kaum mehr als die Zulage – manchmal sogar weniger. Das wird hier im Thread ein bisschen als selbstverständlich vorausgesetzt, aber es lohnt sich das wirklich individuell durchzurechnen und nicht pauschal auf den Steuerweg zu setzen.

Die Frage von Marcus H. zu den Schwankungsjahren ist übrigens sehr berechtigt. Ich hab das Problem selbst jedes Jahr aufs neue – mal mehr Aufträge, mal weniger. Da wird die Günstigerprüfung jedes Jahr neu gemacht, was eigentlich ganz praktisch ist, weil man nicht in einem guten Jahr festhängt.


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