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[Gelöst] Selbständig ohne AG: Wie genau funktioniert die Zulage beim neuen Depot?

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Kritikus_78
Beiträge: 45
Themenstarter
(@kritikus_78)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten
[#61]

Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Jahren selbständig tätig – hauptberuflich, kein Arbeitgeber, der irgendwas zuschießt. Jetzt lese ich mich seit Wochen durch das Altersvorsorgereformgesetz und ich werde ehrlich gesagt nicht richtig schlau daraus, was die staatliche Förderung für Leute wie mich konkret bedeutet.

Das Grundprinzip scheint mir klar: Jährlicher Beitrag einzahlen, Staat schießt Zulage zu, Steuervorteil über Sonderausgabenabzug. Soweit so gut. Aber wie berechnet sich bei Selbständigen eigentlich die Mindesteigenbeitragspflicht? Orientiert sich das am Gewinn aus dem letzten Steuerbescheid? Was passiert, wenn ein Jahr sehr schwach läuft und ich nicht den vollen Mindestbeitrag schaffe – verliere ich dann die komplette Zulage oder nur einen Teil?

Außerdem: Ich zahle ja freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wird das irgendwie angerechnet oder zählt das als komplett getrennte Baustelle?

Und noch was: Gibt es irgendwelche Besonderheiten beim Sonderausgabenabzug für Selbständige im Vergleich zu Angestellten, oder läuft das gleich ab?

Es ist gerade Hochsommer, ich hab eigentlich anderes im Kopf – aber ich merke, dass ich das besser jetzt angehe als kurz vor dem Start. Würde mich über sachkundige Einschätzungen freuen, auch wenn noch nicht alles abschließend geklärt ist.


3 Antworten
Tobias K.
Beiträge: 21
(@tobiask92)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich seh das ehrlich gesagt etwas nüchterner: Für Selbständige mit wirklich unregelmäßigen Einkünften ist das neue Depot imho nicht optimal. Die Förderstruktur belohnt Verlässlichkeit – wer mal ein Jahrzehnt gut verdient und mal weniger, wird regelmäßig anteilige Kürzungen riskieren oder muss sehr konservativ planen. Hatte dazu schon mal was im Fehler-Thread angemerkt.

Nicht falsch verstehen – das Depot kann trotzdem sinnvoll sein, aber man sollte nicht blind drauf setzen weil's Förderung gibt.


Antwort
Thomas-Berger
Beiträge: 58
(@thomas-berger)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Stefan hat das im Wesentlichen richtig zusammengefasst. Ich würde noch einen Punkt ergänzen, den ich für Selbständige für besonders relevant halte: die Planbarkeit.

Ich hab mich im Kontext des Freelance-Booms schon mal mit dem Thema beschäftigt – hier hatte ich dazu etwas geschrieben – und das Kernproblem bei Selbständigen bleibt die Einkommensvolatilität. Das neue Depot ist eigentlich für eher stabile Einkommensverhältnisse konzipiert worden, zumindest was die Fördermechanik angeht.

Was du konkret tun kannst: Schon jetzt dein Durchschnittseinkommen der letzten 2-3 Jahre überschlagen und daraus ableiten, welcher Mindestbeitrag realistisch machbar ist – auch in schwachen Jahren. Dann weißt du, mit welchem Puffer du planen musst, um die Zulage nicht zu riskieren.

Zur GRV: Ja, vollständig getrennt. Freiwillige GRV-Beiträge können sogar dazu führen, dass du steuerlich insgesamt schlechter wegkommst, wenn du nicht aufpasst – hier lohnt eine Gesamtbetrachtung aller Vorsorgebausteine, bevor 2027 startet. Das ist nichts, was du im Sommer mal eben nebenbei klärst, das braucht Zeit.


Antwort
Stefan87
Beiträge: 40
(@stefan87)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Gute Fragen – ich bin zwar kein Selbständiger, aber hab mich mit dem Thema Förderstruktur generell ziemlich intensiv beschäftigt (u.a. im Thread zu Depotkosten), also ich versuch mich mal.

Der Mindesteigenbeitrag orientiert sich tatsächlich am relevanten Einkommen – bei Selbständigen typischerweise der steuerliche Gewinn aus dem Vorjahresbescheid. Das ist einer der kritischen Punkte: Wer schwankende Einkommen hat, muss das im Blick behalten. Wenn du den Mindestbeitrag nicht erreichst, wird die Zulage anteilig gekürzt, du verlierst sie also nicht komplett. Das ist zumindest die Lesart aus dem Reformgesetz, wie sie aktuell kommuniziert wird.

Die freiwilligen GRV-Beiträge laufen meines Wissens getrennt und werden nicht auf den Mindestbeitrag für das Altersvorsorgedepot angerechnet – andere Baustelle, wie du sagst.

Beim Sonderausgabenabzug selbst gibt's keinen strukturellen Unterschied zu Angestellten, du trägst das halt in der Steuererklärung ein. Aber ich würde das wirklich nochmal mit einem Steuerberater gegenchecken, gerade wegen der Einkommensermittlung bei Selbständigen. Da gibt's zu viele individuelle Variablen.


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