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Mindesteinzahlung beim Altersvorsorgedepot 2027 – gibt es eine?

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Gerhard L.
Beiträge: 25
Themenstarter
(@gerhard62)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#213]

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, mich auf den Start des neuen Altersvorsorgedepots vorzubereiten und habe eine Frage, auf die ich bisher keine klare Antwort gefunden habe: Gibt es beim neuen Depot eigentlich eine gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinzahlung pro Jahr oder pro Monat?

Ich frage deshalb, weil ich nicht weiß, wie viel ich realistisch einzahlen kann – das schwankt bei mir von Monat zu Monat ein bisschen. Manchmal habe ich mehr übrig, manchmal weniger. Ich möchte aber auf keinen Fall die staatliche Förderung verlieren, weil ich unter irgendeiner Mindestgrenze lande.

Ich habe gelesen, dass man beim alten Riester mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen musste, um überhaupt förderberechtigt zu bleiben. Gilt sowas ähnliches auch beim neuen Altersvorsorgedepot? Oder reicht schon ein symbolischer Betrag, und die Grundzulage kommt trotzdem?

Und noch eine Anschlussfrage: Wenn ich in einem Jahr weniger einzahle, verliere ich dann die Förderung nur für dieses eine Jahr, oder hat das auch Auswirkungen auf die Folgejahre?

Ich bin Mitte 60 und möchte das noch sinnvoll nutzen, solange es geht. Bin also kein Berufseinsteiger mehr, aber das Thema ist für mich trotzdem neu. Danke schon mal für jede Hilfe!

Gerhard


1 Antwort
Rudolf H.
Beiträge: 24
(@r-hoffmeister)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich seh das etwas anders als RentenPro47, nicht inhaltlich, aber in der Gewichtung: Ich würde mich im Sommer 2026 noch nicht zu sehr auf konkrete Zahlen verlassen, die irgendwo kursieren. Die finale Ausgestaltung der Förderbedingungen – also was genau passiert, wenn man wenig oder sehr wenig einzahlt – ist meines Wissens nach noch nicht abschließend in allen Durchführungsverordnungen festgeklopft.

Das sage ich nicht um zu verunsichern, Gerhard. Aber ich kenne das aus eigener Erfahrung: Man liest im Sommer eine Information, plant darauf aufbauend, und im Januar stellt sich raus dass ein Detail doch anders gilt. Gerade beim Thema Zulage und Einkommensbezug lohnt es sich, kurz vor dem tatsächlichen Start nochmal aktuelle Quellen zu prüfen – BZSt oder die jeweiligen Anbieter direkt.

Die Jahresunabhängigkeit der Förderung (also kein Carry-over-Schaden bei schwachen Jahren) klingt plausibel, ist aber eben eine Aussage ohne verbindlichen Beleg im Moment.


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