Hallo zusammen,
ich beschäftige mich seit einiger Zeit intensiv mit dem neuen Altersvorsorgedepot und habe mir bereits einige Gedanken zur Kombinierbarkeit von ETF-Rente und Grundzulage gemacht. Jetzt ist mir aber eine Frage zu den Steuern in der Auszahlungsphase nicht ganz klar geworden.
Soweit ich verstanden habe, soll die nachgelagerte Besteuerung gelten – also Steuern erst bei der Entnahme. Aber wie genau funktioniert das bei einem Depot mit gemischtem Inhalt? Wenn ich zum Beispiel thesaurierende ETFs habe, die intern reinvestieren, und gleichzeitig eine Rentenzahlung bekomme – wird dann alles zusammen in meinem Rentenjahr besteuert? Oder wird die Rente separat als Einkünfte erfasst?
Und noch eine zweite Frage: Zählt die beitragsproportionale Förderung, die ich eingezahlt bekomme, bei der späteren Besteuerung als mein eigenes Einkommen? Oder ist die Förderung selbst steuerfrei?
Ich möchte da nicht ins Fettnäpfchen treten und freue mich über eine ausführliche Erklärung. Danke!
Gute Frage, Wolfgang. Hier die wichtigsten Punkte:
Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass du auf alle Entnahmen aus dem Depot – also Rentenzahlungen und Auszahlungen – Steuern zahlst. Das gilt auch für Gewinne aus den ETFs.
Bei einem Depot mit ETFs und Rentenzahlung: Diese werden im Prinzip zusammengefasst in deiner Einkommensteuererklärung, allerdings mit unterschiedlicher Behandlung. Die Rentenzahlung läuft über Einkünfte aus Kapitalvermögen, die ETF-Gewinne ebenso. Beides zusammen erhöht dein steuerpflichtiges Einkommen.
Zur Förderung: Die eingezahlte Förderung (Grundzulage, Berufseinsteigerbonus) ist nicht extra besteuert – sie ist bereits in deinen Beiträgen enthalten. Aber wenn du die Förderung später entnimmst (als Teil der Auszahlung), zahlst du natürlich Steuern drauf wie auf den Rest.
Der wichtige Punkt: Es gibt einen Besteuerungsanteil für Rentner, der mit den Jahren steigt. 2027 zahlst du auf weniger Prozent Steuern als mit 75. Daher ist frühe Entnahme oft günstiger.
Naja, Wolfgang, ich muss ehrlich sagen: Die ganzen schönen Erklärungen zur nachgelagerten Besteuerung klingen auf dem Papier toll, aber ob das wirklich so umgesetzt wird, bezweifle ich. Mach dir klar, dass dein Broker das nicht für dich berechnet – DU musst das in der Steuererklärung erfassen.
Und: Die Förderung zählt als Einkommen, auch wenn es später entnommen wird. Das bedeutet, du solltest genau rechnen, ob die Förderung am Ende nicht komplett aufgezehrt wird durch Steuern und Sozialabgaben im Rentenjahr. Da hab ich schon bei Riester-Verträgen schlechte Erfahrungen gemacht.
Das ist eine sehr wichtige Frage! Ich hab das gleiche Problem bei meiner Planung. Wenn ich in meinem Sparplan monatlich einzahle und später eine Rente daraus nehme, bin ich mir auch unsicher, wie das genau zusammengerechnet wird.
Klaus-Hartmann hat das ja gut erklärt. Ich würde nur noch ergänzen: Wenn du planst, die ETF-Rente zu nutzen, dann solltest du das von Anfang an mit deinem Steuerberater durchsprechen. Bei mir am Projektmanager-Gehalt ändert sich ja immer wieder was, und ich will nicht, dass ich später überraschend in eine höhere Progressionsstufe rutsche.
Hast du auch schon überlegt, wie du den optimalen Entnahmezeitpunkt wählst? Das scheint mir wichtiger zu sein als die reine Berechnung.