Hallo zusammen,
ich bin Rentner und verfolge die Entwicklungen rund um das neue Geförderte Altersvorsorgedepot 2027 schon seit einer Weile sehr aufmerksam. Dabei sind bei mir zwei Fragen entstanden, bei denen ich mir noch nicht ganz sicher bin.
Erstens zur nachgelagerten Besteuerung: Ich selbst werde ja ab 2027 nicht mehr aktiv einzahlen – ich bin bereits in Rente. Aber ich frage mich, ob das Thema für mich trotzdem relevant ist, z.B. wenn ich Auszahlungen aus einem bestehenden Riester-Vertrag erhalte oder wenn ich meinen Kindern raten möchte, das neue Depot zu nutzen. Greift die nachgelagerte Besteuerung dann bei der kompletten Auszahlungssumme oder nur auf die geförderten Anteile? Das ist mir im Gesetzestext noch nicht klar geworden.
Zweitens: Meine beiden Kinder sind noch berufstätig und haben selbst Kinder (also meine Enkelkinder). Ich habe gelesen, dass es beim neuen Depot eine beitragsproportionale Förderung gibt – also je mehr man einzahlt, desto mehr staatliche Förderung bekommt man. Gleichzeitig gibt es wohl eine Kinderzulage. Meine Frage: Lassen sich diese beiden Förderkomponenten miteinander kombinieren, oder schließen sie sich irgendwie aus? Ich möchte meine Kinder gut beraten können.
Für jeden Hinweis bin ich dankbar. Ich lese hier schon länger mit und finde die Diskussionen sehr hilfreich.
Gerhard
Hallo Gerhard,
für mich als jemand der nach langer Pause ins Thema Altersvorsorge wieder einsteigt, ist das hier auch sehr lehrreich zu lesen.
Ich kann inhaltlich zu den Steuerdetails nicht viel beitragen, aber ich hab beim Thema nachgelagerte Besteuerung selbst festgestellt: Es lohnt sich wirklich, den Unterschied zwischen dem geförderten und dem nicht-geförderten Teil eines Vertrags genau zu verstehen, besonders wenn man noch alte Riester-Verträge im Gepäck hat (was bei mir der Fall ist). Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nachdem ob und wie der Vertrag als Altersvorsorgevertrag nach dem neuen Recht eingestuft wird – da hab ich selbst noch offene Fragen, die ich erst klären muss bevor ich irgendjemanden berate.
Für deine Kinder-Frage würde ich Stefan87 und Kritiker_77 zustimmen: Konkret ausrechnen lassen, nicht auf grobe Daumenregeln verlassen. Die Kombination aus Kinderzulage und beitragsproportionaler Förderung kann sich lohnen, aber die Details machen den Unterschied.
Ich hab mich mit der Förderstruktur schon mal etwas genauer auseinandergesetzt (hatte dazu auch einen eigenen Thread zum Thema maximale Förderung).
Kurz zur Frage Kinderzulage + beitragsproportionale Förderung: Soweit ich das aus den bisherigen Veröffentlichungen entnehme, sind beide kombinierbar. Die beitragsproportionale Grundförderung richtet sich nach dem eingezahlten Betrag, die Kinderzulage kommt oben drauf, wenn kindergeldberechtigte Kinder vorhanden sind. Es gibt aber Obergrenzen beim Gesamtförderbetrag, das sollte man im Blick behalten.
Zur nachgelagerten Besteuerung: Das betrifft den Gesamtauszahlungsbetrag, nicht nur die geförderten Teile. Wichtig ist dabei: Der persönliche Steuersatz im Rentenalter entscheidet, wieviel am Ende wirklich wegfällt. Da macht eine individuelle Berechnung Sinn.
Für deine Kinder wäre es jedenfalls sinnvoll, das noch vor 2027 konkret zu planen.
Gerhard, ich beschäftige mich ja vor allem mit dem Kaufkraftaspekt, aber zur nachgelagerten Besteuerung kann ich etwas beitragen.
Grundsätzlich gilt beim neuen Altersvorsorgedepot 2027, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt werden und die Auszahlungen dann im Rentenalter vollständig der Einkommensteuer unterliegen – sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das betrifft den gesamten Auszahlungsbetrag, also Einzahlungen plus Erträge plus staatliche Förderung. Der Vorteil liegt darin, dass das zu versteuernde Einkommen im Rentenalter in der Regel niedriger ist als während der Berufstätigkeit, was die Steuerlast reduziert.
Für dich als bereits Rentner ist das Depot in der Ansparphase natürlich weniger relevant. Für deine Kinder aber schon – und gerade wegen der beitragsproportionalen Förderung plus Kinderzulage dürfte das ein interessantes Konstrukt sein. Ich würde ihnen empfehlen, das mal konkret durchzurechnen, am besten mit einem unabhängigen Steuerberater. Die Wechselwirkung zwischen beiden Förderkomponenten hängt ja auch von deren konkretem Jahreseinkommen ab.
Was mich bei alldem etwas umtreibt: Wie stark Inflation die nachgelagerte Auszahlung in 20-30 Jahren real entwertet, das ist eine Frage, die ich bei solchen Planungen nie aus dem Blick verliere. Aber das ist vielleicht ein anderes Thema.
Kurz von mir: Kinderzulage und beitragsproportionale Förderung schließen sich nicht aus, die laufen parallel. Hab ich so auch in einem Infopapier des BMF gelesen. Ob da irgendwelche Kappungsgrenzen greifen, hängt vom konkreten Einkommen ab.