Hallo zusammen,
ich verfolge die Entwicklungen rund ums Geförderte Altersvorsorgedepot 2027 jetzt schon seit einer Weile – besonders seit der Riester-Reform hatte ich gehofft, dass endlich klarere Regelungen zur Kostentransparenz kommen. Bei Riester war das ja eine der großen Schwachstellen: Die Effektivkosten waren für Normalverbraucher kaum nachvollziehbar und die Vergleichbarkeit zwischen Anbietern war faktisch nicht gegeben.
Jetzt lese ich immer wieder, dass beim neuen Altersvorsorgedepot eine Effektivkostengrenze für Standarddepots kommen soll – aber ehrlich gesagt finde ich die offiziellen Informationen dazu ziemlich unübersichtlich. Manche Quellen nennen 0,5% p.a., andere reden von gestaffelten Modellen je nach Anlageklasse. Ich teste gerade verschiedene Standarddepot-Optionen in der Simulation durch und merke, dass die Kostendifferenzen über 30-40 Jahre wirklich erheblich sind.
Meine konkreten Fragen:
- Gibt es aktuelle Meldungen oder Gesetzestexte, die die zulässige Effektivkostengrenze für das Standarddepot konkret festlegen?
- Hat jemand Erfahrungen damit, wie die BaFin das kontrollieren und durchsetzen will?
- Wie unterscheidet sich die Kostenstruktur beim Standarddepot gegenüber einem klassischen ETF-Sparplan außerhalb der Förderung?
Wäre super, wenn jemand aktuelle News dazu kennt oder weiß, wo man das seriös verfolgen kann. Im Sommer ist die Nachrichtenlage ja immer etwas ruhiger, aber das Thema brennt mir wirklich unter den Nägeln.
Danke und Grüße,
S.Weber82
Ich finde das Thema super relevant, gerade weil mir nach meiner beruflichen Auszeit die Kostenstruktur nochmal neu aufgefallen ist. Ich hab mir kürzlich den Thread zur ZfA-Bewertung nach Auszeit angeschaut und dort wurde indirekt auch klar: Je nach Produkttyp können Kostenpunkte die Förderansprüche nach Unterbrechungen anders gewichten. Ich warte ehrlich gesagt noch auf konkrete Aussagen der ZfA dazu, wie das bei mir bewertet wird. Aber das Grundproblem – fehlende Transparenz bei den Effektivkosten – kennt man leider noch von Riester her. Hoffe, dass das 2027 wirklich besser wird.
Danke für den Thread! Ich bin noch relativ neu hier und find das echt hilfreich. Eine Frage: Gilt die Effektivkostengrenze auch wenn man zusätzlich Kinderzulage bekommt, oder ändert sich da irgendwas an der Berechnung? Ich dachte bisher, die Kosten werden auf das Gesamtkapital berechnet, also inkl. der Zulagen die eingehen. Aber ich bin mir da nicht sicher 🤔
Aus meiner Beobachtung – ich beschäftige mich als Pensionär seit längerem mit dem Thema und versuche, den Überblick zu behalten – war die Sommerpause dieses Jahr tatsächlich ungewöhnlich ruhig was konkrete Gesetzespräzisierungen angeht. Das BMF hat im Juni noch einen FAQ-Entwurf veröffentlicht, der aber zur Effektivkostengrenze nicht wirklich wasserdicht war.
Was ich für seriöse Quellen halte: Die offizielle Seite des BMF, der BVI (Bundesverband Investment und Asset Management) und das iff Institut haben teils konkretere Einschätzungen als die allgemeine Presse. Für ETF-Kombination mit Grundzulage ist das Kostenthema zentral – ein zu teures Standardprodukt frisst die Fördervorteile schlicht auf.
Die Frage zur BaFin-Durchsetzung is berechtigt. Bei Riester hat die Aufsicht da historisch nicht besonders glänzend performed, ehrlich gesagt.
Kurze Ergänzung: Ich hab mich im Thread zur nachgelagerten Besteuerung auch schon damit beschäftigt, wie sich Kosten und Steuerstundungseffekt gegenseitig beeinflussen. Wenn die Effektivkosten zu hoch sind, kann der Steuervorteil durch die nachgelagerte Besteuerung tatsächlich teilweise aufgezehrt werden – das ist ein Rechenbeispiel, das ich jedem empfehle durchzuspielen, bevor man sich festlegt. Für den Berufseinsteigerbonus und die Grundzulage gilt: Die Förderquote bleibt nur vorteilhaft, wenn die Kostenseite stimmt. Weber82 hat also recht, das früh anzugehen.