Hi zusammen, ich habe eine etwas spezifischere Frage zu den Riester-Altverträgen: Mein Vater hat seit 2004 einen klassischen Riester-Rentenversicherungsvertrag mit garantiertem Rentenfaktor. Die Effektivkosten liegen bei etwa 2,8% p.a., was für damalige Standards normal war, heute aber deutlich über dem neuen Limit liegt.
Nun die Frage: Wird es ab 2027 die Möglichkeit geben, einzelne Teile des Altvertrags (z.B. die Hälfte) in ein neues Altersvorsorgedepot zu übertragen, ohne den Vertrag komplett zu kündigen? Das würde erlauben, die bessere Kostenstruktur zu nutzen, aber die Garantien des Altvertrags teilweise zu bewahren.
Ich habe dazu in den bisherigen Gesetzesentwürfen nichts Konkretes gefunden – nur allgemeine Aussagen zur Kompatibilität. Hat hier jemand bereits Informationen vom eigenen Anbieter oder aus aktuellen Richtlinien? Gerade für Selbstständige mit mehreren Altverträgen wäre das ja interessant.
Marco, zu meiner Zeit als Angestellter hatte ich auch so einen Altvertrag – das war immer ein Graubereich, ob und wie man da rausgekommen ist. Was ich aus den bisherigen Informationen zur Reform mitnehme: Das neue Altersvorsorgedepot soll parallel zu bestehenden Verträgen laufen können, aber Umschichtungen sind wohl nur 1:1 pro Vertrag vorgesehen. Für Teilübertragungen müsstest du mit den Anbietern direkt klären – das wird sich erst beim Start 2027 zeigen, wie kulant die sind. Meine frühere Diskussion zu Garantierten Renten hat auch gezeigt, dass die Anbieter da sehr unterschiedlich vorgehen.
Aus meiner bisherigen Erfahrung mit der Planung würde ich sagen: Teilübertragungen sind sehr wahrscheinlich nicht möglich. Die Förderung ist ja an einzelne Verträge gekoppelt, nicht an Teile davon. Wer raus aus dem Altvertrag will, müsste den komplett auflösen.
AbER: Man könnte danach neu im Altersvorsorgedepot ansparen und den Altvertrag einfach laufen lassen. Nicht optimal, aber eine Strategie.
Gute Frage, Marco. Soweit ich die bisherigen Eckpunkte verstanden habe, sind Teilübertragungen bislang nicht explizit vorgesehen – es geht eher um vollständige Wechsel oder paralleles Sparen. Das Problem: Teilübertragungen würden die Abrechnung der Förderung deutlich komplizieren, besonders bei den Garantiezusagen.
Ich bin aber selber noch am Warten auf die genauen Durchführungsbestimmungen. Mich interessiert da vor allem der Kostenvergleich zwischen den Garantiestrukturen. Hast du schon mit deinem Vaters Anbieter direkt gesprochen?