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Auswanderung Portugal: Steuerliche Fallstricke beim Altersvorsorgedepot?

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VorsorgeProfi47
Beiträge: 4
Themenstarter
(@vorsorgeprofi47)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#11]

Hallo zusammen,

als Finanzberater beschäftige ich mich seit Monaten mit dem neuen Altersvorsorgedepot, das ja 2027 startet. Jetzt kommt ein Mandant auf mich zu, der plant, Ende 2027 nach Portugal auszuwandern - perfektes Timing für den Ruhestand im warmen Süden.

Die Frage ist: Was passiert steuerlich, wenn man das neue Altersvorsorgedepot bereits besparte hat und dann ins EU-Ausland zieht? Ich kenne mich mit den klassischen Riester-Regeln aus - da musste man ja alles zurückzahlen bei Wegzug außerhalb der EU. Portugal ist zwar EU, aber wie sieht es mit der nachgelagerten Besteuerung aus?

Besonders interessiert mich:
- Bleibt die Förderberechtigung bestehen?
- Wo werden später die Renten versteuert - Deutschland oder Portugal?
- Gibt es Doppelbesteuerungsabkommen-Regelungen?
- Muss das Depot nach Deutschland "mitgenommen" werden oder kann es in Portugal verwaltet werden?

Der Mandant will im Sommer schon mal eine Immobilie dort besichtigen, daher wird das Thema akut. Hat jemand schon Erfahrungen mit ähnlichen Fällen gemacht oder kennt die rechtlichen Grundlagen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Markus


1 Antwort
H.Bergmann
Beiträge: 31
(@h-bergmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Hallo Markus,

interessante Frage! Ich bin zwar schon im Ruhestand, aber verfolge die Entwicklung beim Altersvorsorgedepot sehr genau.

Aus meiner Erfahrung mit der Riester-Rente kann ich dir sagen: Bei EU-Ländern wie Portugal war es schon bei Riester entspannter als bei Drittländern. Die Förderung ist meist nicht weg, aber die Besteuerung wird komplizierter.

Das Problem wird sein, dass die genauen Regelungen für das Altersvorsorgedepot 2027 vermutlich noch gar nicht final stehen - besonders für solche Spezialfälle. Die nachgelagerte Besteuerung nach §10a EStG wird wahrscheinlich ähnlich wie bei Riester funktionieren, aber wo genau besteuert wird hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab.

Mein Tipp: Lass deinen Mandanten unbedingt beim Finanzamt nachfragen oder bei der ZfA. Gerade bei Portugal gibt es oft günstige Regelungen für Rentner (Stichwort NHR-Status), aber das kann sich auch ändern.

Vielleicht sollte er erstmal mit dem Standarddepot anfangen und schauen wie sich die Rechtslage bis 2027 entwickelt? Wäre schade wenn er später böse Überraschungen erlebt.

Grüße
Hans


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