Ich seh das ehrlich gesagt ein bisschen entspannter als Kritikus. Du hast selbst geschrieben, dass du 2027 erst anfangen willst – bis eine mögliche Scheidung abgewickelt wäre, wäre das Depot vermutlich eh noch sehr jung und der Wert damit vergleichsweise gering.
Zur inhaltlichen Frage: Ich hab das auch noch nicht final geklärt gefunden, aber mein Verständnis ist ähnlich wie das von DepotDaddy42 – Riester-Analogie dürfte der naheliegendste Vergleich sein. Bei Riester ist es ständige Rechtsprechung, dass die angesparten Beträge inkl. Zulagen im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden. Die Zulagen müssen dabei nicht zurückgezahlt werden, wenn das Anrecht "intern geteilt" wird – also wenn der ausgleichsberechtigte Ex-Partner quasi ein eigenes Konto bekommt.
Beim Zugewinnausgleich wäre es dagegen anders: Da würde das Depot als normales Vermögen gezählt, und Förderung könnte schädlich sein. Deswegen ist die Einordnung wirklich entscheidend.