Hallo zusammen,
ich stecke gerade in einer etwas unangenehmen Situation und hoffe, dass jemand hier Erfahrung hat oder zumindest eine Meinung dazu.
Meine Beziehung läuft seit Monaten nicht gut, und ich mache mir langsam ernsthaft Gedanken, was im Falle einer Trennung bzw. Scheidung mit dem geplanten Altersvorsorgedepot 2027 passieren würde. Ich bin 30, wir sind seit 2 Jahren verheiratet, keine Kinder. Ich will ab Januar 2027 direkt einsteigen und auch schon möglichst voll einzahlen.
Meine Frage: Wird das neue Altersvorsorgedepot beim Versorgungsausgleich überhaupt berücksichtigt? Ich hab gelesen, dass der Versorgungsausgleich normalerweise Rentenanwartschaften betrifft – also GRV, bAV, Riester. Aber wie ist das beim neuen Depot? Das ist ja kein klassisches Rentenprodukt mit Rente, sondern eher ein Depot mit staatlicher Förderung. Fällt das dann eher in den Zugewinnausgleich oder trotzdem in den Versorgungsausgleich?
Zusätzlich: Was passiert mit der staatlichen Förderung, die man eingezahlt hat, wenn das Depot im Scheidungsfall aufgeteilt oder übertragen wird? Muss man die Zulage dann anteilig zurückzahlen?
Ich weiß, das ist alles noch sehr hypothetisch (das Produkt gibt's ja noch gar nicht), aber vielleicht hat jemand schon was dazu in den Gesetzesentwürfen gelesen oder kennt Analogien aus dem Riester-Recht.
Danke schon mal!
Gute Frage, die ich mir auch schon gestellt habe – wenn auch aus anderen Gründen als du. Ich hab mich mal ein bisschen durchgelesen, auch weil ich generell gerne verstehe, welche rechtlichen Risiken mit dem neuen Depot verbunden sind (ich schreib generell lieber über finanzielle Risiken als über Steuervorteile).
Zur Frage: Nach aktuellem Stand deutet einiges darauf hin, dass das neue Altersvorsorgedepot ähnlich wie Riester behandelt wird – also als sogenanntes "sonstiges Anrecht" im Versorgungsausgleich. Das würde bedeuten: Es fällt nicht automatisch in den Zugewinnausgleich, sondern wird familienrechtlich als Versorgungsanrecht bewertet und entsprechend aufgeteilt.
Das ist aber soweit ich weiß noch nicht abschließend gesetzlich geregelt. Die Parallelität zu Riester ist naheliegend, aber das neue Depot hat eben andere Auszahlungsmodalitäten. Ich würde das nicht ohne Anwalt planen. Gerade wenn du wirklich vorhast ab Januar 2027 einzuzahlen und die Situation im privaten Bereich so unsicher ist – da sollte man vorher Klarheit haben.
Ich bin da ehrlich gesagt skeptisch, ob das Forum hier die richtige Stelle für so eine Frage ist. Das ist ein knallhartes Rechtsthema, und selbst Fachanwälte für Familienrecht werden da im Moment noch nicht 100% Auskunft geben können, weil das Gesetz ja erst 2027 in Kraft tritt und die Rechtsprechung dazu noch komplett fehlt.
Was ich aus den Gesetzesentwürfen mitgenommen habe – und ich hab mich da schon länger reingearbeitet, auch im Thread zu Mindest- vs. Maximalbeitrag – ist, dass das Depot grundsätzlich als "gefördertes Altersvorsorgevermögen" eingestuft wird. Das spricht eher FÜR eine Behandlung im Versorgungsausgleich. Aber die Auszahlungsflexibilität (kein Rentenversprechen, Kapitalauszahlung möglich) macht die Sache komplizierter.
Kurz: Bitte zum Fachanwalt für Familienrecht gehen, bevor du hier auf Halbwissen aufbaust.
Ich les hier mit und versteh die Frage gut, aber ich muss auch sagen: solche Fragen sollte man nicht im Sommer übers Forum klären, wenn man eigentlich schon weiß das die Ehe kriselt. Hol dir bitte rechtliche Beratung, das ist kein Vorwurf – aber das Forum kann hier wirklich nur grobe Anhaltspunkte geben.
Vom Prinzip her würd ich sagen: Alles was staatlich gefördert ist und Altersvorsorgecharakter hat, landet typischerweise im Versorgungsausgleich. So war's bei Riester, so wird's beim neuen Depot wohl auch sein. Aber Details wie Bewertungsstichtag, Umgang mit Wertschwankungen im Depot (da ist ja kein fester Deckungskapitalwert wie bei einer Versicherung) – das sind echte offene Fragen, die noch niemand abschließend beantworten kann. Da bin ich gespannt wie die Gerichte das in ein paar Jahren handhaben werden.
Was LisaK oben zur internen Teilung sagt, deckt sich mit dem was ich kenne – bei Riester läuft's genau so. Ich hab mich selbst intensiv mit dem Beantragungsthema auseinandergesetzt (auch im Forum, das kennen einige hier), und dabei bin ich auch über den Hinweis gestolpert, dass das neue Depot vom Gesetzgeber bewusst als "rentenähnlich" eingestuft werden soll, eben damit es förderfähig bleibt.
Das spricht für Versorgungsausgleich, nicht Zugewinnausgleich. Was die Rückzahlung der Zulage betrifft: Solange das Geld im System bleibt (also keine schädliche Verwendung wie komplette Auflösung ohne Rentennutzung), dürfte keine Rückforderung kommen. Aber das ist eben entscheidend – wenn jemand seinen Teil rausnehmen will und das nicht förderunschädlich geht, siehts anders aus.
Kurzfazit: Zum Anwalt, aber mit dem Riester-Urteil als Vorlage kannst du schon vorbereitet reingehen.