Guten Tag zusammen,
ich beschäftige mich gerade in der Urlaubsvorbereitung (Abfahrt nächste Woche) mit dem Thema und wollte vorher noch ein paar offene Fragen klären.
Ich habe seit einigen Jahren ein normales Depot bei meiner Hausbank, da liegen ein paar ETFs und auch etwas Einzelaktien drin. Jetzt frage ich mich: Wenn das neue geförderte Altersvorsorgedepot ab Januar 2027 startet – kann ich meine bestehenden Positionen dort einfach hinein übertragen? Oder müsste ich alles verkaufen, versteuern und dann neu kaufen?
Das wäre natürlich ärgerlich, weil ich dann Kapitalertragssteuer zahlen müsste, obwohl ich eigentlich nur umschichten will. Manche ETFs liegen schon ordentlich im Plus.
Außerdem frage ich mich, ob der Anbieter für das Altersvorsorgedepot dann zwingend derselbe sein muss wie meine aktuelle Depotbank, oder ob ich das bei einem komplett anderen Anbieter eröffnen kann und die Positionen trotzdem irgendwie dort hin bekomme.
Hat da jemand schon etwas Konkretes gehört oder gelesen? Im Gesetzestext habe ich dazu nichts Eindeutiges gefunden, vielleicht übersehe ich aber auch etwas.
Vielen Dank vorab
Walter
Kurz gesagt: Nein, ein direkter Übertrag von einem normalen Depot ins geförderte Altersvorsorgedepot wird nach aktuellem Stand nicht möglich sein. Das hab ich auch schon im Thread zur steuerlichen Absetzbarkeit angesprochen – das geförderte Depot ist ein steuerrechtlich abgegrenztes Konstrukt, da können nicht einfach externe Positionen reingeschoben werden ohne dass das als Einlage gilt.
Das bedeutet konkret: Du müsstest deine ETFs im alten Depot verkaufen, Abgeltungssteuer auf die Gewinne zahlen, und dann den Erlös (innerhalb der Einzahlungsgrenzen) neu ins Altersvorsorgedepot einzahlen. Bestehende Plus-Positionen direkt rein übertragen geht steuerrechtlich so nicht – die Förderung gilt nur für frische Einzahlungen in Geld, nicht für Sacheinlagen.
Den Anbieter kannst du dagegen frei wählen, das ist unabhängig von deiner aktuellen Hausbank. Also nicht an bestehende Depotbanken gebunden.
Wäre trotzdem interessant zu wissen ob es da noch Sonderregelungen gibt – vielleicht kennt jemand den aktuellen Gesetzesentwurf genauer.
Ich seh das im Wesentlichen so wie Thomas77 – ein Sachübertrag von Wertpapieren ins Altersvorsorgedepot wird wohl nicht funktionieren. Das ist kein technisches Problem sondern ein steuerliches: Die Förderung knüpft an tatsächlich eingezahlte Beträge an, keine Depotpositionen.
Was ich aber noch ergänzen würde: Falls du ohnehin planst, dein Portfolio neu aufzustellen (z.B. weg von Einzelaktien hin zu breiteren ETFs), könnte der "erzwungene" Verkauf und Neukauf ja auch ne Chance sein. Du zahlst einmalig Steuern, hast dann aber saubere neue Einstandskurse im geförderten Depot und profitierst ab dann von der Förderung.
Gerade wenn man wie ich noch am Anfang steht und sich fragt wie man das ganze sinnvoll strukturiert – ich hab dazu auch mal was im Thread Wie viele ETFs sollte ich als Anfänger maximal ins Depot nehmen? geschrieben – ist das vielleicht sogar der bessere Neustart.
Für sehr große Plus-Positionen rechnet sich das natürlich weniger. Da würd ich mal einen Steuerberater fragen bevor ich irgendetwas verkaufe.