Hallo zusammen,
ich bin Frührentner und beschäftige mich intensiv mit der nachgelagerten Besteuerung beim neuen Altersvorsorgedepot 2027. Dabei stellt sich mir eine Frage, die ich bisher im Forum noch nicht so konkret diskutiert sehe:
Angenommen, ich habe einen Teil meines Depots in Immobilien-ETFs oder REITs angelegt und beziehe ab 2027 die ersten Auszahlungen aus dem geförderten Depot. Die nachgelagerte Besteuerung ist ja eine wesentliche Neuerung. Meine Frage: Wirkt sich die Art der Immobilienanlage (Wohn- vs. Gewerbeimmobilien) auf die Besteuerung der Erträge aus? Bei Wohnimmobilien denke ich an stabilere, längerfristige Mietrenditen, bei Gewerbeimmobilien an möglicherweise höhere, aber volatilere Renditen.
Hat jemand von euch bereits durchgerechnet, wie sich diese unterschiedlichen Immobilientypen steuerlich in der Auszahlungsphase auswirken? Oder gibt es da keinen Unterschied, solange alles im Depot läuft?
Viele Grüße,
Hermann H.
Hermann, das ist eine berechtigte Überlegung. Ich bin gerade dabei, meine alte Riester-Fondsrente ins neue AVD zu migrieren, und habe mich mit ähnlichen Fragen auseinandergesetzt. Soweit ich es verstanden habe, sind die Erträge aus Immobilien-ETFs oder REIT-Positionen im Depot von der Art der zugrunde liegenden Immobilie unabhängig – die werden alle gleich besteuert, wenn sie ausgeschüttet oder realisiert werden. Der größere Unterschied liegt eher in der Wertstabilität: Wohnimmobilien sind defensiver, Gewerbe tendenziell zyklischer. Für die Auszahlungsphase würde ich eher auf stabilere Assets setzen, um nicht ständig nachschießen zu müssen.
Vor allem: Was sind denn die echten Kosten dieser ETFs? Immobilien-ETFs haben oft höhere TER als Standard-Aktien-ETFs. Bei Gewerbeimmobilien-Fokus könnte es noch höher sein. Das ist für mich die größere Frage als die Besteuerung – die Gebühren fressen dir über Jahrzehnte mehr auf als potenzielle Steuerspareffekte. Hast du die konkret verglichen?