Hallo zusammen, ich bin neu hier und versuche gerade, die Auszahlungsphase beim Altersvorsorgedepot zu verstehen. Meine Frage ist konkret zu Rohstoff-ETCs (nicht ETFs!): Wenn ich ab 2027 mit Zeitrente-Auszahlungen starte und Rohstoff-ETCs im Depot habe – wie funktioniert da eigentlich die nachgelagerte Besteuerung?
Ich lese überall von "Kursgewinnen" und "Entnahmeentgelt", verstehe aber nicht, wie die Finanzbehörde das konkret bei Rohstoff-ETCs kalkuliert. Gibt es da unterschiedliche Regeln zu normalen Aktien-ETFs? Und wichtig für mich: Spielt es eine Rolle, ob ich alle Rohstoff-ETCs auf einmal verkaufe oder gestreckt über mehrere Jahre im Rahmen meiner Zeitrente?
Auch: Wie sieht es mit der Kostenquote aus – wird die von den Kursgewinnen abgezogen oder ist das separate Besteuerung?
Danke schonmal für Eure Geduld mit mir!
Hallo LisaK, schön dass du die Fragen stellst! Mit Blick auf die Förderung deiner Enkel später – wenn du diese RohstoffETCs ggf. mal an deine Kinder oder Enkel weitergeben möchtest – solltest du auch die Erbschaftsbesteuerung im Blick haben. Das ist natürlich noch weit weg, aber relevant für langfristige Strategien. Bei Rohstoff-ETCs kannst du über die ZfA-Abwicklung auch prüfen lassen, ob spätere Übertragungen die Förderung gefährden – manche Versicherer haben da strengere Regeln.
Kurz: Die Spekulationsfrist bei ETCs läuft nach 1 Jahr ab, dann sind Kursgewinne steuerfrei. Das ist bei normalen Aktien-ETFs anders (Thesaurierung = unendliche Frist). Schau bei deinem ETC in den Prospekt, ob es als Schuldverschreibung klassifiziert ist – dann greift die 1-Jahres-Regel. Das macht RohstoffETCs eigentlich attraktiv für die Auszahlungsphase, wenn du smart timed.
Gute Frage, LisaK. Der Unterschied zwischen ETCs und normalen ETFs ist steuerlich tatsächlich relevant. Bei ETCs (Exchange Traded Commodities) handelt es sich meist um Schuldverschreibungen, nicht um Fondsvermögen. Das bedeutet: Die Kursgewinne bei der Auszahlung werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert – genau wie bei Anleihen mit Kursgewinn.
Die Kostenquote ist eine separate Sache: Die Verwaltungsgebühren werden aus dem Fondsanlagebestand entnommen und mindern direkt dein Vermögen, werden aber nicht zusätzlich besteuert. Dein Kursgewinn ist einfach die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einstandspreis.
Zu deiner Zeitrenten-Frage: Es ist steuerlich egal, ob du alle auf einmal oder gestreckt verkaufst – jeder einzelne Verkauf wird einzeln mit Kursgewinn/verlust besteuert. Aber psychologisch und im Hinblick auf Marktrisiko kann Streckung natürlich sinnvoller sein. Hast du dich schon mit den technischen Aspekten eines Entnahmeplans beschäftigt?