Benachrichtigungen
Alles löschen

Einlagensicherung beim AVD 2027: Schützt mich das auch bei Bankpleite?

2 Beiträge
2 Benutzer
36 Reactions
80 Ansichten
Rudolf H.
Beiträge: 24
Themenstarter
(@r-hoffmeister)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#366]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich jetzt intensiver mit den Details zur Einlagensicherung im Kontext des neuen Altersvorsorgedepots ab Januar 2027. Mir ist bewusst, dass die ZfA die Zulagenverwaltung übernimmt, aber mich interessiert speziell: Wie ist mein tatsächlich eingezahltes Kapital geschützt, wenn die Bank, bei der ich das Depot führe, in Schwierigkeiten gerät oder pleite geht?

Ich habe gelesen, dass es die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) gibt und dass 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt sein sollen. Aber gilt das auch für Depots? Und wenn ich bei mehreren Banken Depots eröffne – zählt das als separate Konten oder wird das zusammengefasst? Gibt es da Unterschiede zwischen Tagesgeld, Festgeld und ETF-Positionen im Depot?

Mich würde auch interessieren, ob die Förderquoten (Grund- und Kinderzulage) anders geschützt sind als meine eigenen Einzahlungen. Ich möchte hier einfach auf der sicheren Seite sein und verstehen, worauf ich achten muss.

Danke für eure Erfahrungen!


1 Antwort
VorsorgePro58
Beiträge: 60
(@vorsorgepro58)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Sehr gute Frage, Rudolf! Das ist tatsächlich ein wichtiger Punkt, den viele übersehen. Ich arbeite ja regelmäßig mit der ZfA zusammen und kann dir hier etwas Klarheit geben:

Die Einlagensicherung über die EdB greift bei Bankpleiteereignissen tatsächlich auch für Gelder, die du ins Altersvorsorgedepot einzahlst – und zwar separat pro Bank. Das bedeutet: Deine eigenen 10.000 Euro sind bei Bank A bis 100.000 Euro geschützt, deine Gelder bei Bank B ebenfalls bis 100.000 Euro, völlig getrennt.

Wichtig zu wissen: Die Einlagensicherung betrifft dein KAPITAL, nicht die Zulagen der ZfA. Die Zulagen sind in einem eigenen administrativen System der ZfA verwahrt und unterliegen einer anderen Schutzlogik – die sind nochmal extra gesichert.

Bei ETF-Positionen im Depot ist die Situation anders: Das sind keine Bankeinlagen, sondern Wertpapiere. Die fallen unter das Custodian-Sicherungssystem und sind rechtlich Sondervermögen – da greift Einlagensicherung gar nicht erst, weil die Bank gar nicht Eigentümerin ist.

Tagesgeld und Festgeld zählen beide als Bankeinlagen und sind gleich geschützt. Mein Tipp: Wenn du größere Summen parkierst, schau dir zwei, drei seriöse Anbieter an – dann bist du auf der absolut sicheren Seite.


Antwort
Teilen: