Hi zusammen, ich bin gerade dabei, meine ETF-Strategie für das neue Altersvorsorgedepot durchzurechnen und stoße auf eine Frage, die ich bisher nicht wirklich geklärt bekomme.
Ich plane, 2027 eine größere Summe (ca. 30k€) einmalig ins neue Depot zu investieren – wahrscheinlich über einen ETF-Sparplan mit klassischem MSCI World Setup. Jetzt frage ich mich: Wenn ich mich für eine Beitragsgarantie entscheide (um das Eingangsinvestment zu schützen), hat das steuerliche Auswirkungen im Vergleich zur reinen ETF-Lösung ohne Garantie?
Mich interessiert konkret:
- Wird eine Beitragsgarantie als zusätzliche "Versicherungskomponente" steuerlich anders behandelt als ein reiner Fonds?
- Kann ich die Einmalanlage als Sonderausgabe geltend machen, egal ob mit oder ohne Garantie?
- Gibt es bei der Besteuerung im Auszahlungszeitpunkt Unterschiede zwischen garantiertem und nicht-garantiertem Ertrag?
Habe schon einiges durchgelesen, aber die steuerlichen Details beim hybriden Ansatz sind mir noch nicht ganz klar. Danke für Input!
Sehr gute Frage! Die Beitragsgarantie ändert tatsächlich einiges – allerdings eher auf der Kosten- als auf der Steuerseite. Grundsätzlich bleibt die nachgelagerte Besteuerung gleich, ob mit oder ohne Garantie. Der Ertrag wird im Rentenbezug besteuert, nicht die Beiträge.
Das Knifflige: Wenn du eine Beitragsgarantie im AVD hast, zahlst du dafür eine Gebühr (meist 0,2–0,5% p.a.). Diese schmälert deine Rendite direkt. Bei deinem 30k-Setup könnten das über 30 Jahre schnell 3–5k€ sein. Das musst du gegen die psychologische Sicherheit abwägen – gerade bei ETFs, die langfristig positiv laufen sollten.
Zur Steuer: Deine Einzahlungen sind Sonderausgaben, unabhängig von der Garantiestruktur. Im Alter zahlst du auf die Erträge Steuern, nicht auf die Basis. Also: Die Garantie ist eher eine Kostenfrage als eine Steuerfrage. Rechne die Gebühren ein und entscheide dann bewusst.