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[Gelöst] Kinderzulage AVD 2027: Unter welchen Bedingungen wird sie wirklich ausgezahlt?

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Markus B.
Beiträge: 27
Themenstarter
(@zweifler_1978)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#351]

Hallo zusammen,

ice bin skeptisch geworden, nachdem ich mir die politischen Versprechungen zur Kinderzulage im neuen Gefördertem Altersvorsorgedepot 2027 angesehen habe. Die Tücken stecken ja bekanntlich im Kleingedruckten – und beim AltZertG wird das nicht anders sein.

Bevor ich für meine drei Kinder Verträge abschließe, möchte ich ganz konkret wissen:

1. Unter welchen exakten Bedingungen zahlt der Staat die Kinderzulage aus? Gibt es Einkommensgrenzen, die ich überschreiten darf? Muss ich selbst auch einen Mindesteigenbeitrag leisten?

2. Wer gilt überhaupt als förderberechtigte Person? Meine Frau und ich – aber auch Großeltern oder Paten? Und wie wird das überprüft?

3. Sind die Zulagen an bestimmte Produktarten gebunden, oder funktioniert das auch bei ETF-basierten Depots ohne Garantiekomponente?

4. Was passiert, wenn ich einen Vertrag abbreche oder wechsle – verfallen die Zulagen rückwirkend?

Ich will keine bösen Überraschungen 2030 erleben. Wer hat da schon konkrete Informationen zum AltZertG gefunden?


1 Antwort
Helmut F.
Beiträge: 0
(@helmut_1958)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Gute Fragen, Markus. Ich beschäftige mich ja auch intensiv mit den Produktregeln und Fördermodellen. Ehrlich gesagt: Viele Details sind noch nicht vollständig klar, weil die konkrete Verordnung zum AltZertG ja erst noch kommt. Die Bundesregierung veröffentlicht sicherlich bis Ende 2026 FAQ-Dokumente und Musterverträge, aber du hast recht – jetzt schon zur Due Diligence ansetzen ist klug. Mein Rat: Warte noch bis Q4 2026, wenn die ersten Musterbedingungen vorliegen. Dann kannst du das mit deinem Berater durchsprechen und weißt genau, was die Förderung kostet und wann sie fließt. Bei ETF-Depots sollte die Zulage funktionieren – das ist ja gerade der Sinn der Reform – aber die Administrationsdetails müssen noch geklärt sein.


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