Hi zusammen, ich bin 28 und beschäftige mich gerade intensiv mit dem neuen Altersvorsorgedepot ab 2027. Eine Frage plagt mich seit Tagen: Wie wirkt sich der Todesfallschutz auf die nachgelagerte Besteuerung aus?
Konkret: Wenn ich eine klassische Lebensversicherung abschließe und diese im AVD 2027 hinterlege – zahle ich dann auf die Todesfallleistung auch nachgelagerte Steuern? Oder ist das eine Ausnahme? Ich versuche gerade, die versteckten Effektivkosten zu durchschauen, und mir ist unklar, ob eine separate BU-Police + reines Wertpapier-Depot nicht transparenter wäre.
Hat hier jemand konkrete Informationen zur Besteuerung von Todesfallleistungen im neuen Depot? Oder sollte ich Todesfallschutz komplett außerhalb des AVD regeln und nur das Depot selbst nutzen? Die ganzen Produktbundles verwirren mich ehrlich gesagt.
Laura, gute Frage. Ich hab mir das auch schon überlegt, weil ich neben meiner betrieblichen Altersversorgung das AVD 2027 strategisch aufbauen will. Nach dem, was ich bisher gelesen habe, sollte Todesfallschutz tatsächlich separat laufen – nicht wegen der Besteuerung (Versicherungsleistungen sind generell steuerfrei), sondern weil es die Kostenstruktur klarer macht. Ich hatte die Diskussion über Kosteneffizienz auch schon. Mit separater Police siehst du genau, was die Versicherung kostet, und das Depot bleibt für ETFs und echte Rendite. Die Bundles sind oft versteckt teurer durch Verwaltungsgebühren. Meine Strategie: schlichte Risikoversicherung außen, AVD 2027 rein für die Geldanlage. Klärt die Effektivkosten deutlich auf.