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Kostendeckel 2027: Was passiert bei Überschreitung durch den Anbieter?

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Werner-Hoffmann
Beiträge: 1
Themenstarter
(@werner-hoffmann)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen
[#36]

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem neuen Altersvorsorgedepot und bin beim Thema Kostendeckel auf eine Frage gestoßen, die ich bisher noch nirgends wirklich beantwortet gefunden habe.

Soweit ich verstehe, soll es beim geförderten Altersvorsorgedepot ab 2027 eine gesetzliche Kostenobergrenze geben. Aber was passiert eigentlich konkret, wenn ein Anbieter diese Grenze überschreitet? Wird der Vertrag dann automatisch ungültig? Bekomme ich als Sparer die zu viel berechneten Kosten zurückerstattet? Oder liegt es an mir, das selbst zu beanstanden und ggf. rechtlich durchzusetzen?

Ich frage, weil ich in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit versteckten Gebühren bei älteren Vorsorgeprodukten gemacht habe. Man zahlt jahrelang brav ein und merkt erst beim genauen Durchlesen des Jahresauszugs, dass da Kosten abgezogen wurden, die man so nicht erwartet hätte. Das möchte ich beim neuen Depot von Anfang an vermeiden.

Außerdem: Gibt es irgendeine Kontrollinstanz, die überwacht, ob Anbieter den Kostendeckel tatsächlich einhalten? Die BaFin vielleicht? Oder ist das reine Selbstauskunft der Anbieter?

Falls jemand schon tiefer in die Gesetzestexte reingeschaut hat – ich bin für jeden Hinweis dankbar. Bin gerade dabei, mir einen Überblick zu verschaffen, bevor es 2027 losgeht.

Danke und Grüße,
Werner


7 Antworten
M.Steinbach
Beiträge: 0
(@m-steinbach)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Ich sehe das etwas kritischer als die Vorposter.

Die Theorie mit der Zertifizierung klingt gut, aber wir reden hier von einer Behörde, die dutzende oder hunderte Produkte gleichzeitig überwachen soll. In der Praxis wird die BaFin nicht jeden Jahresauszug jedes Sparers prüfen. Das kann sie gar nicht.

Das heißt im Klartext: Der Sparer ist selbst gefordert. Jahresauszug genau lesen, Kosten ausrechnen, und wenn was nicht stimmt, erst beim Anbieter reklamieren, dann ggf. Verbraucherzentrale einschalten. Eine automatische Rückerstattung bei Überschreitung gibt es meines Wissens nicht.

Vernünftiger Rat: Einfach von Anfang an nur Anbieter wählen, die klar und verständlich ausweisen, was sie berechnen – und Finger weg von Produkten mit komplizierten Kostenstrukturen. Das war schon bei Riester das Problem, und ich hoffe, dass das neue Depot da besser wird. Garantiert ist es aber nicht.


Antwort
VorsorgeProfi47
Beiträge: 4
(@vorsorgeprofi47)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Um das etwas zu strukturieren, weil hier mehrere Aspekte durcheinanderlaufen:

Erstens: Die gesetzliche Kostenobergrenze gilt als Zertifizierungsvoraussetzung. Wer das Limit überschreitet, verliert die Zulassung als gefördertes Produkt – das ist der primäre Schutzmechanismus auf Systemebene.

Zweitens: Für den individuellen Sparer gibt es meines Wissens keinen explizit geregelten automatischen Rückerstattungsanspruch bei einmaliger Überschreitung. Das wäre dann zivilrechtlich zu klären – vermutlich über allgemeines Vertragsrecht oder Bereicherungsrecht, wenn der Anbieter mehr berechnet hat als vertraglich zulässig.

Drittens, und das ist praktisch der wichtigste Punkt: Wer laufend prüft, hat einen deutlichen Vorteil. Die Transparenzpflichten beim neuen Depot sollen tatsächlich strikter sein als bei Riester – konkret wird ein einheitliches Kostenausweis-Format erwartet. Das macht den Vergleich leichter.

Mein Rat: Nicht auf Behörden verlassen, selbst dokumentieren. Und bei der Produktwahl im Jahr 2027 besonders auf Anbieter achten, die schon jetzt klar kommunizieren was sie berechnen werden.


Antwort
Gnter67
Beiträge: 32
(@gnter67)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Ich muss da mal nachfragen – hat eigentlich jemand gelesen ob es im Reformgesetz irgendwas zu Sanktionen steht die direkt den Sparer schützen? Ich mein nicht die Anbieterseite sondern wirklich: was steht mir zu wenns schiefläuft.

Ich war schon bei der Bank wegen nem anderen Thema und hab gemerkt dass die selbst kaum Ahnung vom neuen Gesetz haben. Ich glaub nicht dass die Anbieter das alle von selbst korrekt umsetzen werden, zumindest nicht am Anfang. Vorsicht ist geboten wie ich immer sage – Berater bei Banken machen mir Angst ist da leider kein Einzelfall.

Bin gespannt was nach dem Start 2027 wirklich passiert.


Antwort
Thomas-Weber
Beiträge: 12
(@thomas-weber)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Hallo Werner,

zu dem Thema hab ich mich auch schon intensiv belesen, u.a. im Zusammenhang mit dem Thread Kostendeckel von 1,2% - gilt der für alle Gebühren oder nur Verwaltung? – da geht es zwar um den Umfang der Grenze, aber die Frage nach den Konsequenzen bei Überschreitung wurde dort nicht wirklich beantwortet.

Nach meinem aktuellen Verständnis des Altersvorsorgereformgesetzes ist die BaFin tatsächlich als Aufsichtsbehörde vorgesehen. Anbieter müssen zertifiziert sein, um überhaupt ein gefördertes Depot anbieten zu dürfen. Diese Zertifizierung kann bei dauerhafter Nichteinhaltung der Kostenregeln entzogen werden – das ist quasi der schärfste Hebel.

Ob es bei einmaliger Überschreitung eine automatische Rückerstattungspflicht gibt, ist mir ehrlich gesagt nicht hundertprozentig klar. Im Gesetzentwurf war von einer Transparenzpflicht die Rede, also dass Kosten klar ausgewiesen werden müssen. Ob daraus ein direkter zivilrechtlicher Anspruch auf Rückerstattung folgt, müsste man juristisch prüfen.

Ich würde empfehlen, bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf die Kostentransparenz zu achten und Jahresauszüge konsequent zu prüfen. Passiv darauf vertrauen, dass alles korrekt ist, würde ich nicht.


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