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SFDR-Offenlegungspflicht – schränkt das meine ETF-Auswahl 2027 ein?

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Markus B.
Beiträge: 20
(@markus89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Also ich hab mich bei der Anbieterwahl auch schon gefragt ob sowas eine Rolle spielt. Kurz gesagt: Die SFDR zwingt niemanden dazu, Artikel-6-Fonds auszuschließen. Die Einstufung ist halt Transparenz, kein Verbot. Günstige Welt-ETFs werden da nicht automatisch rausfliegen, solange sie die sonstigen Depotvoraussetzungen erfüllen – also UCITS-konform, in Deutschland handelbar usw. Ich würd mich da nicht zu sehr reinsteigern ehrlichgesagt.


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Marc-Technik
Beiträge: 52
(@marc-technik)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Ich schau das immer gerne von der technischen Seite an. Die SFDR ist primär eine Disclosure-Pflicht, kein Produktfilter. Was für das Altersvorsorgedepot 2027 zählt, sind die Anforderungen aus dem AltVDG selbst – und da steht nach aktuellem Gesetzentwurf nichts davon, dass Artikel-8 oder -9 Pflicht ist.

Was ich aber für realistisch halte: Manche Anbieter werden ihre zugelassenen Produktlisten aus Marketing-Gründen auf Artikel-8/9 einschränken, weil das besser klingt. Das kann dann faktisch die Auswahl begrenzen, ohne dass ein Gesetz das verlangt. Da lohnt sich ein Blick in die AGB und Produktlisten der jeweiligen Plattform, sobald die ab 2027 rauskommen.

Für die Vorbereitung empfehle ich, die SFDR-Einstufung deiner Wunsch-ETFs jetzt schon zu prüfen – das geht über die Factsheets oder über die entsprechenden Screening-Tools. Hab das selbst für meine Shortlist gemacht, die meisten günstigen MSCI-World-ETFs sind Artikel 8, nicht Artikel 6.


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RentenPro67
Beiträge: 43
(@rentenpro67)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Das Thema kenne ich noch aus meiner Berufspraxis. Die SFDR hat bei ihrer Einführung viel Verwirrung gestiftet, weil viele dachten, Artikel 9 sei die einzig 'gute' Kategorie. Das ist falsch. Es ist ein Offenlegungsrahmen, keine Bewertungsskala.

Für das Altersvorsorgedepot 2027 ist entscheidend, dass ein Produkt die formalen Anforderungen des Altersvorsorgereformgesetzes erfüllt – dazu gehört die SFDR-Einstufung ausdrücklich nicht. Ich habe bislang auch keine Hinweise gesehen, dass das im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch eingebaut werden soll.

Was ich aus Erfahrung rate: Schauen Sie sich die zugelassenen Produktkategorien genau an, sobald die BaFin oder der Gesetzgeber konkretere Hinweise gibt. Bis dahin würde ich keine vorschnellen Entscheidungen auf Basis der SFDR-Einstufung treffen.


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