Hallo Thomas,
das ist eine sehr vernünftige Frage, die ich mir anfangs auch gestellt habe. Nach allem was ich bisher recherchiert habe, läuft das Verfahren beim neuen Altersvorsorgedepot ähnlich wie bei Riester ab – also über die ZfA. Der Anbieter übernimmt dabei in der Regel die technische Abwicklung, du gibst dem Anbieter eine sogenannte Einwilligung zur Datenabfrage bei der ZfA, und der kümmert sich dann um den Zulagenantrag.
Für die Förderberechtigung als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer musst du eigentlich nur nachweisen, dass du unmittelbar förderberechtigt bist – das passiert automatisch über den Datenabruf bei der Deutschen Rentenversicherung. Du musst also in der Regel gar keine extra Einkommensnachweise einreichen, das läuft im Hintergrund.
Ausweiskopie digital geht beim Onboarding meistens über VideoIdent oder das eID-Verfahren, also kein postalisches Einschicken nötig.
Habe das in einem anderen Zusammenhang schon angeschaut, als ich mich mit der ersten Einzahlung und dem Ablauf danach beschäftigt habe – da wurde das Thema ZfA auch kurz gestreift.
Bitte noch mal offiziell nachprüfen wenn der Start näher rückt, die genauen Prozesse können sich bis 2027 noch etwas konkretisieren.
Ich sehe das ehrlich gesagt ähnlich wie Kritikus_78. Die Frage ist legitim, aber wir reden hier über ein Produkt das noch knapp ein halbes Jahr gar nicht existiert. Alles was wir hier schreiben sind im besten Fall gut informierte Prognosen auf Basis des Gesetzentwurfs und der Erfahrungen mit Riester.
Das bedeutet nicht, dass die Infos hier falsch sind – aber ich würde dringend empfehlen, konkrete Unterlagenfragen erst dann zu klären, wenn du tatsächlich ein Depot eröffnest und einen Anbieter gewählt hast. Der wird dir dann genau sagen was er braucht. Sich jetzt schon Dokumente zusammenzustellen macht keinen Sinn, weil du noch nicht weißt welcher Anbieter welchen Prozess hat.
Hab die Kostenfrage hier schon diskutiert und gemerkt dass viele Details wirklich erst kurz vor dem Start klar werden.