Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade in meiner Urlaubsvorbereitung ein bisschen intensiver mit dem Thema – hab eigentlich gehofft, das würde ich locker nebenbei klären können, aber je mehr ich lese, desto mehr Fragen tauchen auf.
Meine konkrete Frage: Gibt es vom Gesetzgeber oder von einer Behörde eine Art offizielle Liste, welche ETFs im neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 überhaupt genutzt werden dürfen? Oder liegt das komplett beim jeweiligen Anbieter, was er ins Angebot aufnimmt?
Ich frage deshalb, weil ich gelesen habe, dass es bestimmte Anforderungen an die Anlageprodukte geben soll – zum Beispiel bezüglich Transparenz oder ob es sich um regulierte Fonds handeln muss. Aber ich finde nirgends eine klare Aussage dazu, ob das z.B. nur UCITS-ETFs betrifft, ob synthetische ETFs raus sind, oder ob Themenfonds (Sektoren, Länder) überhaupt erlaubt sind.
Bin keine Expertin was Finanzrecht angeht – ich bin einfach jemand der das Geld langfristig sinnvoll anlegen möchte und nicht blind irgendwas kaufen will. Gibt es da schon konkrete Informationen oder ist das noch alles offen bis zum Start?
Danke schon mal!
Also ich bin da ehrlich gesagt auch noch nicht ganz durchgestiegen. Ich hab als Berufseinsteiger gerade angefangen mich damit zu beschäftigen und die ganzen rechtlichen Details sind echt nicht leicht zu greifen.
Was ich mitgenommen hab: Es wird wohl kein zentrales Register geben. Die Anbieter wählen selbst aus, was sie anbieten – aber sie haften dafür, dass die Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Für uns als Nutzer heißt das praktisch: Wir können nur das kaufen, was der jeweilige Depotanbieter ins Angebot stellt. Deshalb wird der Anbietervergleich vor 2027 wahrscheinlich auch wichtig sein – nicht nur wegen Kosten, sondern auch wegen ETF-Auswahl.
Ich würd da einfach abwarten bis die Anbieter ihre konkreten Produktlisten veröffentlichen, das wird sicher im Laufe von Ende 2026 passieren.
Ich sehe das ein kleines bisschen anders als die Vorredner. Ich glaube nicht, dass man da einfach auf die Anbieter vertrauen sollte ohne selbst nachzufragen. Klar, die haften rechtlich – aber Fehler passieren, und wenn erst mal Geld investiert ist und sich rausstellt dass ein bestimmter ETF doch nicht förderfähig war, möchte ich wissen ob die Förderbeträge dann rückwirkend ein Problem werden.
Ich habe bei meiner Teilzeittätigkeit gelernt (auch für die Fördervoraussetzungen selbst, dazu hab ich hier schon was geschrieben), dass man bei Förderrechten immer genau hinschauen sollte. Ich würde bei der konkreten Depoteröffnung 2027 direkt beim Anbieter nachfragen, welche ETFs ausdrücklich als förderfähig gelistet sind, und mir das am besten schriftlich bestätigen lassen.
Ich möchte als jemand der schon einige Jahrzehnte Kapitalanlagen beobachtet hat noch einen etwas grundsätzlicheren Hinweis geben: Die Frage welche ETFs formal zugelassen sind ist wichtig, aber fast wichtiger ist die Frage welche ETFs für eine Altersvorsorge mit womöglich 20 oder 30 Jahren Laufzeit wirklich geeignet sind.
In meiner Erfahrung mit verschiedenen Vorsorgeprodukten über die Jahre – das Thema Antragsunterlagen habe ich kürzlich an anderer Stelle beschrieben – gilt: Je einfacher und transparenter das Produkt, desto besser lässt es sich über lange Zeiträume nachvollziehen und besparen. Ein breit gestreuter Welt-Aktienindex-ETF mit niedrigen Kosten ist selten falsch, egal was der Gesetzgeber im Detail noch präzisieren mag. Ich würde da nicht auf ausgefeilte Konstrukte warten, sondern mit dem Bewährten beginnen sobald das Depot 2027 öffnet.
Kurz zusammengefasst: UCITS ja, Hebel nein, Streuung wichtig. Den Rest klären die Anbieter. Ich würde jetzt nicht zu viel Energie reinstecken – bis 2027 wird da noch einiges konkretisiert.