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AG-Zuschuss im Vorsorgerechner: Brutto oder Netto eingeben?

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HermannH_55
Beiträge: 16
Themenstarter
(@hermannh_55)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#47]

Hallo zusammen,

ich versuche gerade in der Sommerpause mal in Ruhe meine Planung fürs Altersvorsorgedepot 2027 durchzurechnen. Mein Arbeitgeber hat signalisiert, dass er einen monatlichen Zuschuss leisten will – ich glaube das war im Gespräch ein fester Betrag, aber ich bin mir nicht sicher wie genau das mit dem neuen Förderrahmen zusammenhängt.

Jetzt sitze ich vor verschiedenen Online-Rechnern (hab drei verschiedene ausprobiert) und bei keinem ist wirklich klar beschriftet, wie ich den Arbeitgeberzuschuss korrekt einpflegen soll. Manche haben ein Feld 'monatlicher Eigenbeitrag', andere trennen zwischen 'Arbeitgeberanteil' und 'eigenem Sparbeitrag'. Und dann gibt es noch Rechner, die fragen ob der Zuschuss auf die staatliche Fördergrenze angerechnet wird oder nicht.

Meine konkreten Fragen:
1. Gibt man den AG-Zuschuss als eigenen Beitrag ein oder in ein separates Feld?
2. Wie wirkt sich der AG-Zuschuss auf den Förderhöchstbetrag aus? Wird der Raum für eigene Einzahlungen dadurch kleiner?
3. Hat jemand einen Rechner gefunden, der das sauber abbildet?

Ich will das gerne richtig verstehen bevor 2027 losgeht, damit ich nicht sehenden Auges Fehler mache. Danke schon mal vorab!


4 Antworten
VorsorgeProfi47
Beiträge: 4
(@vorsorgeprofi47)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Ich begleite das Thema schon länger und kann bestätigen: A.Bergmann hat recht, die genaue regulatorische Einordnung des AG-Zuschusses ist noch nicht bis ins letzte Detail geregelt.

Für die praktische Planung mit Rechnern empfehle ich folgende Vorgehensweise:

1. Jährlichen Förderhöchstbetrag als Ausgangsgröße nehmen (derzeit kommuniziert: 3.000 € pro Jahr, aber bitte nochmals gegenchecken).
2. Den erwarteten AG-Jahresbeitrag davon abziehen.
3. Den Restbetrag als Eigenbeitrag in den Rechner eintragen.
4. Die staatliche Förderprämie separat berechnen und nicht im Renditerechner vermischen – sonst verzerrt das die Darstellung.

Was ich bei schwankendem Einkommen gelernt habe: Lieber mit einem konservativeren AG-Betrag rechnen. Was drüber kommt, ist dann ein positiver Puffer. Rechner die ich für einigermaßen brauchbar halte: der des Bundesministeriums sobald er finalisiert ist, und ein paar unabhängige Finanzblogs haben bereits erste Eigenentwicklungen – aber alle mit Vorbehalt nutzen. Keine verbindliche Planung auf Basis dieser Tools allein.


Antwort
S.Bergmann
Beiträge: 27
(@s-bergmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Kurze Ergänzung dazu: Ich hab bei meiner Recherche zu Anbietern festgestellt, dass manche Anbieter explizit ankündigen, bis zum Start 2027 ihre Rechner noch um ein AG-Zuschuss-Feld zu erweitern. Im Moment ist das tatsächlich noch lückenhaft.

Bis dahin würd ich es so machen wie Heinz_1952 schreibt – separat ausrechnen und nur den verbleibenden Eigenbeitrag eingeben. Für die Planung reicht das erstmal.


Antwort
Heinz_1952
Beiträge: 11
(@heinz_1952)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Woche

Gute Frage, das hat mich auch eine Weile beschäftigt. Also soweit ich das aus den Unterlagen zum Altersvorsorgereformgesetz verstehe: Der Arbeitgeberzuschuss zählt zu den insgesamt eingebrachten Beiträgen und wird auf den jährlichen Förderhöchstbetrag angerechnet. Das bedeutet, dein eigener Beitrag, für den du noch Förderung bekommst, verringert sich entsprechend.

Bei den meisten Online-Rechnern, die ich bisher gesehen habe, gibt es tatsächlich noch kein sauber getrenntes Feld. Ich habe in einem Thread hier schon mal was dazu gelesen – hab damals auch Altersvorsorgedepot mit 20+ Jahren bis zur Rente - lohnt der frühe Start? verfolgt, wo ähnliche Rechenbeispiele auftauchten.

Mein Tipp: Gib den AG-Zuschuss nicht in das Feld 'Eigenbeitrag' ein, sondern rechne separat nach was noch an gefördertem Eigenanteil übrig bleibt. Den Rest dann als Eigenbeitrag im Rechner eintragen. Ist umständlich, aber zumindest korrekt.


Antwort
A.Bergmann
Beiträge: 34
(@a-bergmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Da muss ich aber ein bisschen widersprechen – zumindest was die Einordnung betrifft. Ich hab mich im Frühjahr intensiv mit den Antragsdokumenten beschäftigt (ist auch relevant für Antragstellung 2027: Welche Dokumente muss ich wirklich einreichen?) und dabei ist mir aufgefallen, dass die genaue Behandlung des AG-Zuschusses im Kontext des neuen Depots noch nicht vollständig durch BMF-Schreiben oder finale Durchführungsbestimmungen konkretisiert ist.

D.h.: Wie genau der AG-Zuschuss auf den Förderhöchstbetrag angerechnet wird, ob er für sich selbst förderfähig ist oder nicht – das sollte man wirklich nicht nur auf Basis von Rechnern planen. Die bilden den aktuellen Rechtsstand oft unvollständig ab.

Mein Rat: Grob planen ja, aber verbindliche Zahlen erst wenn die finalen Regelungen klar sind. Besser jetzt einen konservativen Schätzwert nehmen und später anpassen.


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