Doppelte HH-Führung...
 
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Doppelte HH-Führung + Altersvorsorgedepot 2027: Was gilt steuerlich?

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Markus B.
Beiträge: 20
Themenstarter
(@markus89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#54]

Hallo zusammen,

ich hoffe alle überstehen die Hitze gerade halbwegs gut – bei mir läuft gerade eh alles auf Sparflamme wegen des Sommers, aber ich nutze die ruhigeren Wochen um endlich mal meine Steuerplanung für 2027 anzugehen.

Meine Situation: Ich arbeite seit ca. anderthalb Jahren in einer anderen Stadt als mein eigentlicher Erstwohnsitz. Doppelte Haushaltsführung läuft also schon, ich setze Miete, Heimfahrten usw. als Werbungskosten ab. Das klappt soweit gut.

Jetzt kommt das neue Altersvorsorgedepot 2027 ins Spiel und ich frage mich: Wie verhält sich das steuerlich in Kombination? Konkret interessiert mich:

1. Spielt der Wohnsitz (Erst- oder Zweitwohnsitz) irgendeine Rolle für die Förderung oder den Sonderausgabenabzug beim neuen Depot?
2. Ich zahle aktuell Miete für zwei Haushalte – mindert das irgendwie mein zu versteuerndes Einkommen so weit, dass ich in eine andere Förderklasse beim Depot rutsche?
3. Oder sind das völlig voneinander getrennte Töpfe, die sich gar nicht gegenseitig beeinflussen?

Ich habe bisher keine Riester-Erfahrung, bin also kompletter Neuling was geförderte Altersvorsorge angeht. Beim Lesen der Gesetzestexte werde ich da auch nicht wirklich schlau, die Sprache ist... naja.

Wäre super wenn jemand mit ähnlicher Situation oder steuerlichem Hintergrund helfen kann. Danke schon mal!

Markus


4 Antworten
KlausH
Beiträge: 46
(@klaush)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Der Wohnsitz selbst spielt keine Rolle, da hab ich nichts anderes gelesen. Steuer-ID ist entscheidend, nicht wo du gemeldet bist.

Aber pass auf: Manche verwechseln das – die Förderfähigkeit beim neuen Depot hängt daran dass du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist. Solange du das bist (und das bist du mit Erstwohnsitz in DE), ist der Zweitwohnsitz woanders völlig egal.


Antwort
Tobias B.
Beiträge: 23
(@t-brinkmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Kurze Antwort vorab: Ja, das sind grundsätzlich getrennte Töpfe – aber es gibt eine indirekte Verbindung über dein zu versteuerndes Einkommen, und die ist relevant.

Hier die Logik: Die doppelte Haushaltsführung mindert dein zu versteuerndes Einkommen als Werbungskosten. Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 sieht einen Sonderausgabenabzug vor, der ebenfalls auf das zu versteuernde Einkommen wirkt – allerdings erst danach, also nach dem Werbungskostenabzug. Die Förderhöhe (Grundzulage) selbst hängt hingegen nicht am zu versteuernden Einkommen, sondern an deinen tatsächlich geleisteten Eigenbeiträgen im Verhältnis zum rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelt. Der Wohnsitz (Erst oder Zweit) spielt für die Förderung keine direkte Rolle – das Depot läuft über deine Steuer-ID, nicht über den gemeldeten Wohnsitz.

Praktisch bedeutet das: Wenn die Werbungskosten aus der doppelten Haushaltsführung dein zu versteuerndes Einkommen stark drücken, kann der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug beim Depot geringer ausfallen – weil schon weniger zu versteuern übrig bleibt. Klingt paradox, ist aber normal. Ist ja auch bei anderen Sonderausgaben so.

Ich hab mich zu Kosten und Einstiegsfragen schon hier mal eingelesen: Anbietervergleich Kosten: Wo fange ich beim Einstieg an? – da war das Thema Sonderausgaben zwar nicht zentral, aber es hilft für den Gesamtüberblick.

Für deine konkrete Situation würde ich trotzdem einen Steuerberater empfehlen, der beide Sachverhalte zusammen durchrechnet.


Antwort
Karsten B.
Beiträge: 11
(@karstenbohle)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Wie T.Brinkmann oben schreibt, sind das im Kern zwei getrennte Systeme. Ich seh das aber nochmal von einer etwas anderen Seite.

Du fragst ob du durch die doppelte HH-Führung in eine andere "Förderklasse" rutscht – das gibt es beim neuen Altersvorsorgedepot in der Form gar nicht. Es gibt keine einkommensabhängigen Förderstufen wie man sie z.B. von der alten Riester-Systematik kennt. Die Grundzulage ist erstmal fix, und der Sonderausgabenabzug ist ein Deckel nach oben, kein Mechanismus der nach Einkommensklassen sortiert.

Was aber wirklich relevant werden kann: Wenn deine Werbungskosten (Miete Zweitwohnung, Heimfahrten usw.) so hoch sind dass dein zu versteuerndes Einkommen deutlich sinkt, kann der steuerliche Effekt des Sonderausgabenabzugs tatsächlich schrumpfen. Im Extremfall – wenn du eh schon kaum Steuern zahlst – nützt dir der Abzug wenig, die Zulage kriegst du aber trotzdem. Insofern: Für Leute mit hohen Werbungskosten kann die Zulage relativ gesehen wichtiger sein als der Steuerabzug.

Den Wohnsitz als "Trick" für irgendwas zu nutzen würde ich gar nicht erst versuchen. Das Finanzamt kennt doppelte HH-Situationen gut, und beim Depot läuft eh alles über die Steuer-ID.

Hab mich selbst mit Anbieter-Themen befasst: Premium-Broker oder Discount für Einsteiger ins Altersvorsorgedepot 2027? – aber steuerlich bin ich da kein Profi, also das lieber nochmal professionell prüfen lassen.


Antwort
Marcus W.
Beiträge: 16
(@marcus-weber)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich hätte ehrlich gesagt eine Gegenfrage: Hast du schon mal nachgerechnet ob sich der Sonderausgabenabzug beim Depot für dich überhaupt lohnt, oder ob du bei deiner Situation besser mit der Zulage allein fährst?

Gerade bei doppelter HH-Führung mit hohen Werbungskosten kann es passieren, dass das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung (die beim neuen Depot analog funktionieren soll wie bei Riester) eh nur die Zulage ansetzt, weil der Abzug keinen zusätzlichen Steuervorteil mehr bringt. Das ist nicht per se schlecht, aber dann zahlst du halt im Alter Einkommensteuer auf die Auszahlungen ohne vorher groß profitiert zu haben.

Kennt man ähnlich von Elternzeit-Situationen, hab dazu mal was im Elternzeit-Thread gelesen – da wurde die Günstigerprüfung auch kurz angesprochen.

Kurz gesagt: Lass das wirklich jemanden durchrechnen der beide Positionen kennt. Pauschal ist das nicht zu beantworten.


Antwort
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