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Steuerliche Förderung 2026: Was gilt schon jetzt für die Planung?

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Markus K.
Beiträge: 44
(@vorsorgeprofi47)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich versuch das mal etwas zu strukturieren, weil hier verschiedene Töpfe durcheinandergeworfen werden.

Es gibt in 2026 im Wesentlichen zwei relevante Förderwege:

1. Basisversorgung (§10 EStG): Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup etc. – Höchstbetrag 2026: 29.344 Euro (Stand Entwurf; Anpassung läuft jährlich). Für Arbeitnehmer ist dieser Topf durch den AG-Anteil meist schon weitgehend ausgeschöpft.

2. Zusatzversorgung (§10a EStG, Riester): max. 2.100 Euro als Sonderausgaben abziehbar, Zulagen werden angerechnet. Bei niedrigem Einkommen ist die Zulage oft wirtschaftlich attraktiver als der Steuervorteil.

Wichtig für deine Planung: Das neue Altersvorsorgedepot 2027 ersetzt den Riester-Rahmen durch ein eigenständiges System. Was du 2026 in Riester steckst, läuft nach altem Recht bis zur eventuellen Übertragung. Das ist kein Fehler, man sollte nur nicht übertreiben wenn man 2027 ohnehin neu aufsetzen will.

Ich hab das Thema Riester vs. Neustart hier im Forum schon öfter diskutiert: Riester kündigen oder ruhend stellen vor 2027 – da sind auch die Fallstricke beschrieben.


Antwort
Gerhard L.
Beiträge: 25
(@gerhard62)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Gute Frage, die ich mir als Rentner natürlich von einer anderen Seite anschaue. Ich hatte das Thema Sonderausgabenabzug ja auch in anderem Zusammenhang schon beleuchtet, nämlich ob Rentner beim neuen Depot überhaupt antragsberechtigt sind – das ist ein anderer Strang, aber da geht es auch ums alte Recht.

Zur Sache: Ja, in 2026 gilt noch das bisherige Recht. Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen nach §10a EStG liegt für 2026 bei 27.566 Euro (Alleinstehende), bzw. dem Doppelten für Verheiratete. Aber Achtung: Was Sie als Arbeitnehmer über die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird dabei angerechnet. In der Praxis bleibt für die meisten Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen kaum oder gar kein abzugsfähiger Restbetrag übrig.

Ob das 'rausgeworfenes Geld' ist, würde ich nicht so pauschal sagen. Für jemanden in Ihrem Alter lohnt es sich, zumindest die Grundstruktur zu verstehen. 2027 wird dann vieles anders gerechnet. Ich würde mir keinen Stress machen und den Sommer zur Recherche nutzen.


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