Guten Tag,
die Frage nach der Förderberechtigung für Selbständige ist tatsächlich eine der häufigsten und ich kann gut verstehen, dass das zunächst verwirrend wirkt. Nach dem Altersvorsorgereformgesetz 2027 ist die Förderung grundsätzlich an den unmittelbaren oder mittelbaren Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft. Wer also weder pflichtversichert noch freiwillig in der GRV versichert ist, hat nach aktuellem Stand keinen Anspruch auf die staatliche Zulage.
Allerdings: Freiberufler können sich freiwillig in der GRV versichern – das ist ein Weg, den manche gehen, um förderberechtigt zu werden. Das lohnt sich aber nur, wenn man die Gesamtrechnung im Blick behält (Beitragshöhe vs. Förderung vs. Rentenanspruch). Ich hab mich damals intensiv mit ähnlichen Grundsatzfragen beschäftigt, z.B. auch im Kontext von Sicherheit und Rahmenbedingungen, siehe z.B. Kupfer & Lithium im Altersvorsorgedepot – welche Anlageform passt zur Förderung?.
Meine klare Empfehlung: Vor 2027 unbedingt einen Steuerberater oder Rentenberater hinzuziehen, der Ihre konkrete Situation bewertet. Pauschalantworten helfen hier nur bedingt.