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Uran-Minen vs. Uran-ETF im Altersvorsorgedepot – was ist förderrechtlich sauber?

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Marcus K.
Beiträge: 42
Themenstarter
(@depotprofi34)
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Beigetreten: Vor 4 Monaten
[#150]

Moin zusammen,

ich beschäftige mich gerade intensiver mit dem Thema Uran als möglichen Baustein im neuen Altersvorsorgedepot ab 2027. Die geopolitische Lage und der Ausbau der Kernkraft in Frankreich, den USA und einigen asiatischen Ländern machen Uran für mich langfristig interessant – zumal der Spotpreis nach dem Höhepunkt 2024 wieder etwas zurückgekommen ist und ich da eine gewisse Einstiegschance sehe.

Meine konkrete Frage richtet sich aber weniger an die Marktmeinung, sondern ans Förderrecht: Gibt es im Altersvorsorgereformgesetz irgendwelche Einschränkungen, die Uran-Investments betreffen? Ich denke da an mögliche Ausschlusskriterien bei der Förderung – ähnlich wie es bei manchen ESG-Fonds der Fall ist. Konkret würde ich mir einen Uran-fokussierten ETF (sowas wie den Sprott Uranium Miners) oder alternativ einzelne Minen-Aktien anschauen.

Dazu noch eine zweite Frage: Wie handhabt ihr die Gewichtung? Ich tendiere zu maximal 5-8% meines Depotanteils für Uran, aber ich bin unschlüssig, ob einzelne Minenaktien oder der ETF im Kontext der Förderregeln besser abschneiden. Bei Minen-Einzelaktien ist die Volatilität natürlich deutlich höher, was im Altersvorsorgedepot mit dem staatlichen Zuschuss nochmal eine andere Risikobetrachtung erfordert.

Falls jemand schon konkret recherchiert hat, ob solche Investments im Rahmen der 2027er Regelungen überhaupt uneingeschränkt möglich sind, wäre ich sehr dankbar. Im Sommer hat man ja etwas mehr Zeit zum Lesen – ich nutze die Ferienruhe gerade intensiv für Recherche.


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4 Antworten
S.Weber25
Beiträge: 40
(@s-weber25)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Zum Förderrecht kann ich Markus-Dreher nur zustimmen – der Punkt mit den anbieterindividuellen Ausschlusslisten ist wirklich entscheidend und wird oft unterschätzt.

Ich würd aber auch nochmal kurz die ETF-Seite beleuchten: Der Sprott Uranium Miners ETF, den du nennst, ist ein US-amerikanischer ETF (URNM) – der ist für europäische Privatanleger in der Regel nicht direkt kaufbar, weil kein KIID/KID nach EU-Recht vorliegt. Du müsstest auf den europäischen Ableger ausweichen (z.B. den HANetf-Uran-ETF, der an Euronext gelistet ist) oder auf einen anderen UCITS-konformen Fonds. Das ist nicht unwichtig, weil im Altersvorsorgedepot die depotführende Bank für die Einhaltung bestimmter Regularien mitverantwortlich ist.

Zur Gewichtung: 5-8% halte ich bei einem langfristigen Horizont für vertretbar, solange der Rest breit gestreut ist. Aber Uran ist wirklich sehr zyklisch – da können 40-50% Drawdowns innerhalb eines Jahres passieren. Ich hab mich im Rahmen der Diskussion zu den Förderregelungen nach dem Regierungswechsel mal gefragt, ob der staatliche Zuschuss ein Argument ist, bei riskanten Positionen etwas mutiger zu sein – bin da aber eher zum Schluss gekommen: nein, das ändert nichts an der Risikobetrachtung.


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Heinrich67
Beiträge: 60
(@heinrich67)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 5 Monaten

Gute Frage, die ich mir vor ein paar Wochen auch gestellt habe. Soweit ich das Altersvorsorgereformgesetz verstehe, gibt es keine expliziten Ausschlusslisten für bestimmte Rohstoffe oder Branchen auf Förderebene – das ist anders als bei manchen fondsgebundenen Produkten, die eigene ESG-Filter vorschreiben. Das Depot selbst ist wertneutral, solange das Finanzinstrument handelsrechtlich zulässig ist und beim depotführenden Institut gelistet werden kann.

Das bedeutet: Ein zugelassener ETF auf Uran-Minen ist förderrechtlich genauso behandelt wie ein MSCI-World-ETF, solange er die allgemeinen Anforderungen erfüllt (regulierter Markt, UCITS-Konform für EU-zugelassene Fonds etc.). Einzelne Minenaktien sind – sofern an einem anerkannten Handelsplatz notiert – ebenfalls grundsätzlich depotfähig.

Ein Caveat: Das hängt auch vom jeweiligen Anbieter des Altersvorsorgedepots ab. Manche werden eigene Ausschlusslisten führen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Da lohnt ein Blick ins Preisverzeichnis bzw. die Produktbedingungen – ich hab da selbst schon erlebt, dass Anbieter stille Einschränkungen haben, die nirgendwo offensichtlich kommuniziert werden. Hatte das Thema Kostenfallen zwar aus anderem Anlass recherchiert, aber die Erfahrung gilt hier analog.


Antwort
Markus D.
Beiträge: 16
(@markus-dreher)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Ich seh das ehrlich gesagt etwas skeptischer als die Vorposter. Uran im Altersvorsorgedepot – das klingt für mich nach Wunschdenken. Nicht weil es förderrechtlich verboten wäre, da haben die anderen recht. Sondern weil die Anlageklasse schlicht extrem spekulativ ist und mit dem Grundgedanken einer langfristigen, stabilen Altersvorsorge nur schwer vereinbar ist.

Der Sprott oder der HANetf-Fonds haben TERs jenseits der 0,7-0,85% und dazu eine Volatilität, die jeden Weltaktien-ETF locker übertrifft. Wenn du 30 Jahre Vorlauf hast, mag man das argumentieren. Aber ich frag mich: Warum gerade Uran? Die Kernkraft-Renaissance-Story wird seit Jahren erzählt, aber die Genehmigungsverfahren für neue Reaktoren dauern 10-20 Jahre. Das ist kein kurzfristiger Hebel.

Meine Empfehlung: Wenn überhaupt, dann eher als kleines Satellitenposition mit klarem Ausstiegsplan, nicht als strategischer Depotbaustein.


Antwort
Monika K.
Beiträge: 18
(@monika67)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Also ich muss gestehen, mit Uran hab ich mich noch nicht so tief beschäftigt. Ich schau bei meinem Depot eher auf monatliche Sparraten und Basisinvestments, das reicht mir fürs erste. Aber die Diskussion hier ist trotzdem interessant – vor allem der Hinweis auf die UCITS-Pflicht beim ETF, das wusste ich gar nicht so genau. Wieder was gelernt 😊


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