Ich hab mich mit dem MiFID-II-Thema im Zusammenhang mit ETF-Auswahl schon länger beschäftigt, dazu gibts hier auch einen eigenen Thread: MiFID II blockiert deutsche ETF-Auswahl - was bleibt uns 2027 übrig?
Das UCITS-Kriterium stimmt so wie M.Steinbach schreibt. Für deutsche Privatanleger sind ohnehin nur UCITS-ETFs handelbar, das ist also kein zusätzliches Hindernis durch das Altersvorsorgereformgesetz, sondern schon bestehende Regulierung.
Was ich aber ergänzen möchte: Das Gesetz schreibt meines Wissens vor, dass die im Depot enthaltenen Produkte eine breite Streuung aufweisen müssen. Ob ein einzelner ETF als 'ausreichend gestreut' gilt, hängt vermutlich vom jeweiligen Index ab. Ein MSCI World dürfte da problemlos durchgehen, ein Sektor-ETF auf KI-Unternehmen könnte problematischer sein.
Zur Replikationsmethode: Mir ist ebenfalls nichts bekannt, was synthetische ETFs explizit ausschließt. Aber gerade bei einem geförderten, staatlich regulierten Produkt würde ich persönlich auf physische Replikation setzen – schon aus Transparenzgründen.
Die genauen Anbieter-Zulassungslisten werden sowieso erst im Laufe von 2026 oder Anfang 2027 konkret veröffentlicht. Bis dahin ist vieles noch Interpretation des Gesetzes.