Grundsätzlich hast du die richtige Fährte aufgenommen. Steuerlich werden Tagesgeld und Sparbuch beide unter Kapitalerträge nach §20 EStG erfasst, und Abgeltungsteuer (25% + Soli + ggf. KiSt) greift auf beiden. Der entscheidende Punkt, den du ansprichst, ist aber der Zuflusszeitpunkt: Steuerlich gilt das Zuflussprinzip – Zinsen sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie dir tatsächlich gutgeschrieben werden. Beim Tagesgeld typischerweise monatlich oder zum Jahresende, beim klassischen Sparbuch oft nur einmal jährlich am Jahrestag oder bei Auflösung. Das heißt: Wenn du ein altes Sparbuch mit aufgelaufenen Zinsen jetzt im Sommer 2026 auflöst, fließen dir alle noch nicht erfassten Zinsen in 2026 zu und belasten deinen Sparerpauschbetrag (1.000€ für Einzelpersonen) in diesem Jahr. Ich hab dazu übrigens schon im Thread zu Steuervorteil oder Flexibilität einiges geschrieben – lohnt sich vielleicht als Ergänzung. Kurz gesagt: Timing kann bei Sparbuchauflösung durchaus relevant sein, gerade wenn du ohnehin nahe am Pauschbetrag bist.
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Tagesgeld & Sparbuch
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Juni 30, 2026 12:20 p.m.
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